Abmeldungen
Eine Abmeldung ist
- persönlich durch die Meldepflichtigen
- durch Dritte (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente)
- oder postalisch (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente)
in der Dienststelle Meldeamt und Wahlen möglich.
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Meldezettel
- Identitätsnachweis
- bei Tod die Sterbeurkunde
Fristen
Abmeldepflicht besteht innerhalb von 3 Tage vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft.
Eine Abmeldung des Wohnsitzes kann auch online mittels Bürgerkarte oder Handysignatur erfolgen.
Weitere Dienstleistungen und Services
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Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung