Garage

Vor der Errichtung eines Nebengebäudes (z. B. Gartenhaus, Garage oder Gerätehütte mit max. 25 Quadratmeter überbauter Fläche und einer max. Höhe von 3,5 m) und bei Einhaltung der gesetzlichen Bauabstände (2 m) ist bei der Baubehörde eine Bauanzeige einzubringen.

Benötigte Unterlagen

Diese Bauanzeige ist mit einer ausreichenden Beschreibung und zeichnerischen Darstellung, aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss, an die Dienststelle Baurecht zu richten.

Weitere Dienstleistungen und Services

Bauanzeige

Zu allen Dienstleistungen

Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung