Grundteilungen

Eine Grundteilung liegt vor, wenn Grundstückseigentümer:innen ihr Grundstück in zwei oder mehr Teile aufteilen oder bestehende Grundstücksgrenzen verändern möchten (z. B. Parzellierung oder Grenzverschiebung).

Die rechtliche Grundlage bildet das Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG) – insbesondere §§ 39 (RPG, Teilung von Grundstücken) und 40 RPG.

Welche Schritte sind nötig?

  1. Formeller Antrag:
    - Reichen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag unterschrieben bei der Dienststelle Baurecht ein.
    - Geben Sie im Antrag Name, Adresse, Grundstücksnummer(n) und den gewünschten Teilungswunsch an.
     
  2. Einreichung der Unterlagen:
    - Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) in Papierform oder digital (PDF) bei.
     
  3. Vollständigkeitsprüfung:
    - Die Behörde prüft, ob alle Unterlagen vollständig sind. Fehlendes wird nachgefordert.
     
  4. Sachliche Prüfung (§ 39 RPG):
    - Die Behörde prüft, ob die Teilung den Voraussetzungen des § 39 RPG entspricht.
     
  5. Stellungnahme der Grundverkehrskommission (§ 40 RPG):
    - Liegt das Grundstück in einer land-/forstwirtschaftlichen Zone oder ist es eine Freifläche, holt die Behörde eine Stellungnahme der Grundverkehrskommission ein.
     
  6. Bescheid durch Stadtrat:
    - Anschließend entscheidet der Stadtrat per Bescheid.
     
  7. Zustellung und Rechtskraft:
    - Nach Zustellung des Bescheids beginnt eine vierwöchige Beschwerdefrist. Wenn keine Beschwerde eingeht, ist der Bescheid rechtskräftig und kann weiter genutzt werden.
    - Durch einen Rechtsmittelverzicht bei der Behörde muss die Beschwerdefrist nicht abgewartet werden und der Bescheid tritt ab Einlangen des Rechtsmittelverzichtes in Rechtskraft.
     
  8. Genehmigungsvermerk:
    - Sobald der Bescheid in Rechtskraft getreten ist, kann der Genehmigungsvermerk auf den eingereichten Teilungsplänen angebracht werden. Dieser Genehmigungsvermerk ist für die grundbücherliche Durchführung notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antrag auf Grundteilung (formlos):
    - Name, Anschrift, Kontaktdaten der Antragsteller:innen, Grundstücksnummer(n) und gewünschte Aufteilung.
     
  2. Teilungsplan (Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1 000):
    - Von einem befugten Vermessungsbüro erstellter Plan mit exakter Grenzziehung der künftigen Parzellen.
     
  3. Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate):
    - Aktueller Nachweis des Eigentums.
     
  4. Vollmacht (falls nicht Eigentümer:in selbst antragstellend):
    - Schriftliche Vollmacht des/der Eigentümer:in für Bevollmächtigte:n.

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Baurecht

Belruptstraße 1
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