Grundteilungen
Eine Grundteilung liegt vor, wenn Grundstückseigentümer:innen ihr Grundstück in zwei oder mehr Teile aufteilen oder bestehende Grundstücksgrenzen verändern möchten (z. B. Parzellierung oder Grenzverschiebung).
Die rechtliche Grundlage bildet das Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG) – insbesondere §§ 39 (RPG, Teilung von Grundstücken) und 40 RPG.
Welche Schritte sind nötig?
- Formeller Antrag:
- Reichen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag unterschrieben bei der Dienststelle Baurecht ein.
- Geben Sie im Antrag Name, Adresse, Grundstücksnummer(n) und den gewünschten Teilungswunsch an.
- Einreichung der Unterlagen:
- Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) in Papierform oder digital (PDF) bei.
- Vollständigkeitsprüfung:
- Die Behörde prüft, ob alle Unterlagen vollständig sind. Fehlendes wird nachgefordert.
- Sachliche Prüfung (§ 39 RPG):
- Die Behörde prüft, ob die Teilung den Voraussetzungen des § 39 RPG entspricht.
- Stellungnahme der Grundverkehrskommission (§ 40 RPG):
- Liegt das Grundstück in einer land-/forstwirtschaftlichen Zone oder ist es eine Freifläche, holt die Behörde eine Stellungnahme der Grundverkehrskommission ein.
- Bescheid durch Stadtrat:
- Anschließend entscheidet der Stadtrat per Bescheid.
- Zustellung und Rechtskraft:
- Nach Zustellung des Bescheids beginnt eine vierwöchige Beschwerdefrist. Wenn keine Beschwerde eingeht, ist der Bescheid rechtskräftig und kann weiter genutzt werden.
- Durch einen Rechtsmittelverzicht bei der Behörde muss die Beschwerdefrist nicht abgewartet werden und der Bescheid tritt ab Einlangen des Rechtsmittelverzichtes in Rechtskraft.
- Genehmigungsvermerk:
- Sobald der Bescheid in Rechtskraft getreten ist, kann der Genehmigungsvermerk auf den eingereichten Teilungsplänen angebracht werden. Dieser Genehmigungsvermerk ist für die grundbücherliche Durchführung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Grundteilung (formlos):
- Name, Anschrift, Kontaktdaten der Antragsteller:innen, Grundstücksnummer(n) und gewünschte Aufteilung.
- Teilungsplan (Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1 000):
- Von einem befugten Vermessungsbüro erstellter Plan mit exakter Grenzziehung der künftigen Parzellen.
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate):
- Aktueller Nachweis des Eigentums.
- Vollmacht (falls nicht Eigentümer:in selbst antragstellend):
- Schriftliche Vollmacht des/der Eigentümer:in für Bevollmächtigte:n.
Baurecht
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung