Kindergarten Anmeldung

Eltern können ihre Kinder, die das 3. Lebensjahr bis zum Stichtag 31.8. vollendet haben, in den städtischen Kindergärten anmelden. Je nach Hauptwohnsitz des Kindes wird dieses einem Kindergarten zugeteilt. 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Kindes in Bregenz
  • Für die Anmeldung dreijähriger Kinder zum Besuch des Kindergartens gilt:
  • Kinder, welche bis zum Stichtag 31.08. vor Kindergartenbeginn das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bei Bedarf einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Um den Erfordernissen an Betreuungsplätzen gerecht werden zu können, führt die Landeshauptstadt Bregenz Anfang des Jahres eine Bedarfserhebung durch. Diese muss von den Eltern, die ihr dreijähriges Kind in einem Kindergarten anmelden möchten, ausgefüllt und an die Dienststelle Familienservice retourniert werden. Bei der Vergabe von Plätzen können wir nur Bedarfsmeldungen bis zur Rückantwortfrist berücksichtigen.

Mehr Informationen zu unseren Kindergärten finden Sie hier: 

Kinderbetreuung in Bregenz

Besuchspflicht (KBBG §26 i.d.g.F.)

5-jährige Kinder:
Laut Vorarlberger Kindergartengesetz (LGBl. Nr. 52/2008 i.d.g.F.) ist der Besuch des Kindergartens für alle fünf- bis sechsjährigen Kinder verpflichtend. Die Besuchspflicht umfasst 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche. Die Kernzeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Für Kinder, die das letzte Kindergartenjahr besuchen, ist das Modul A kostenlos.

4-jährige Kinder:
Vierjährige Kinder, die von den Obsorgeberechtigten nicht zum Kindergartenbesuch angemeldet wurden, werden zu einer Feststellung des Sprachförderbedarfs eingeladen. Die Kernzeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Kinder mit Sprachförderbedarf sind zum Kindergartenbesuch verpflichtet.

Eingewöhnung

Geben Sie Ihrem Kind genügend Zeit für die Eingewöhnung in den Kindergarten. Falls das Kind mit der neuen Kindergartensituation noch überfordert ist, besprechen Sie die Situation mit dem:der Kindergartenpädagog:in.

Downloads

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Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung