Meldeservice

Bei jeder Wohnsitzänderung muss man sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden und von der alten Adresse abmelden. Der neue Wohnsitz kann als Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Unter Hauptwohnsitz versteht man jenen Wohnsitz in Österreich, wo man den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. Kriterien dafür sind z.B. die Aufenthaltsdauer, die Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, der Wohnsitz der übrigen nahen (insbesondere der minderjährigen) Familienangehörigen. Alle anderen Wohnsitze gelten als Nebenwohnsitz.

Bei einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist eine diesbezügliche Ummeldung erforderlich. Dafür hat man drei Monate Zeit.

Anlaufstellen für alle jene, die sich an-, ab- oder ummelden wollen sowie für jene, die Meldeauskünfte oder Meldebestätigungen benötigen und für alle rechtlichen Fragen oder Sonderfälle im Zusammenhang mit dem Meldewesen stellt die Dienststelle Meldeamt und Wahlen dar.

  • Abmeldung
  • Anmeldung
  • Auskünfte über das Geburtsdatum
  • Auskunftssperre
  • Ummeldung

Hier finden Sie zwei hilfreiche Checklisten, welche Punkte vor und nach dem Umzug anfallen. 

Weitere Dienstleistungen und Services

Abmeldungen Anmeldungen Auskunft über das Geburtsdatum Auskunftssperre Ummeldungen

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Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 bis 16.30 Uhr