Straßenarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt (z.B. durch Baugerüste, Baustelleneinrichtungen, Container etc.) so ist dafür unabhängig von anderen Rechtsvorschriften eine Bewilligung erforderlich. Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag des Bauführers erteilt, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, auf andere Weise, z. B. durch Vorschreibung von Auflagen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
Die Bewilligung wird mittels Bescheid erteilt und ist spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der geplanten Arbeiten bei der Stadtpolizei Bregenz oder online zu beantragen. Neben der oben erwähnten straßenpolizeilichen Bewilligung, ist zudem eine Gebrauchserlaubnis des Straßenerhalters (Bauhof), sowie eine privatrechtlicher Bewilligung (Liegenschaften) erforderlich. Weitere Informationen finden Sie mit den Verlinkungen weiter unten.
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