Veranstaltungskoordination für den öffentlichen Bereich
Das Vlbg. Veranstaltungsgesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, deren Aufzählungen hier zu weit führen würden.
Das Amt der Landeshauptstadt Bregenz hat daher als "Service" nachfolgende Regelungen getroffen:
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen, welche in der Öffentlichkeit stattfinden sollen, bei der nebenstehenden Kontaktadresse schriftlich anzuzeigen. Dies deshalb, um sicherzustellen, ob der beanspruchte Platz vom Amt der Landeshauptstadt Bregenz (Liegenschaftsverwaltung) zur Verfügung gestellt werden kann. Damit kann vermieden werden, dass sogenannte "Doppelbelegungen" entstehen.
Wenn Sie also planen, eine Veranstaltung abzuhalten, dann ist für Sie die zentrale Anlaufstelle die Dienststelle für Vereine. Dort erhalten Sie eine Beratung, ob es grundsätzlich möglich ist, Ihre geplante Veranstaltung abzuhalten, oder nicht.
Weiters erhalten Sie dort das Formular "Antrag zur Bewilligung einer Veranstaltung", indem die relevanten Informationen abgefragt werden, welche zur Entscheidungsfindung über die Bewilligung der Veranstaltung benötigt werden. Das Formular muss dann ausgefüllt wieder in der Dienststelle für Vereine abgegeben werden und wird von dort aus an alle betroffenen städtischen Dienststellen weitergeleitet.
Sie können sich dieses Formular auch bereits vorab auf dieser Seite ansehen und ausdrucken.
Nach Abschluss der Beratungen der involvierten Dienststellen erhalten Sie sodann umgehend Bescheid.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Veranstaltungsanzeige.pdf (386 KB)
- Raumangebote für Veranstaltungen (1 MB)
Vereine
Bergmannstraße 6
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
08 Uhr bis 12 Uhr sowie
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung