Zweitwohnungsabgabe

Die Landeshauptstadt Bregenz erhebt eine Zweitwohnungsabgabe auf Wohnungen, an denen es in einem Kalenderjahr in Summe mehr als 26 Wochen keinen Hauptwohnsitz gegeben hat und die unter keine der im Gesetz genannten Befreiungen fallen. Abgabepflichtig ist grundsätzlich die Person mit Eigentum an der Wohnung. Wurde die Wohnung über das gesamte Kalenderjahr an eine bestimmte Person vermietet, geht die Abgabepflicht auf diese über.

Kosten und Berechnung

Die Höhe der Abgabe errechnet sich grundsätzlich aus der Geschoßfläche der betreffenden Wohnung multipliziert mit dem jeweils für das Kalenderjahr geltenden Abgabensatz. Die Höhe des Abgabensatzes und der Höchstbetrag der Abgabe pro Wohnung werden jedes Jahr in der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen und werden im Gebührenteil des Voranschlages aufgelistet. Zur Feststellung der Höhe der Zweitwohnungsabgabe bieten wir online eine Berechnungshilfe an:

Berechnungshilfe


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Zweitwohnungsabgabegesetz Zweitwohnungsabgabeverordnung 2024

Änderung der Zweitwohnungsabgabeverordnung 2024

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Abgaben

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6900 Bregenz

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