Schulerhaltungsbeiträge

Für den Besuch einer öffentlichen Pflichtschule besteht keine Zahlungspflicht. Die Schulerhaltungsbeiträge werden vorgeschrieben, wenn ein Kind z.B. ein Bregenzer Kind eine öffentliche sprengelfremde Pflichtschule besucht.

Schulerhaltungsbeiträge werden nicht an die Erziehungsberechtigten, sondern vom Schulerhalter an die Wohnsitzgemeinde des Schülers zur Zahlung vorgeschrieben. Die Wohnsitzgemeinde kann solche Schulerhaltungsbeiträge ablehnen. Daher ist das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten mit der Wohnsitzgemeinde herzustellen.

Für weitere Fragen oder Detailfragen steht Ihnen Mag. Martina Triebelnig T +43 (0)5574/410-1675, während der Zeit von Montag bis Donnerstag, 8 - 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Zu allen Dienstleistungen

Schulservice und Bildung

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung