Tourismusbeitrag

Aufgrund ihrer Erklärung zur Tourismusgemeinde ist die Landeshauptstadt Bregenz ermächtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge einzuheben. Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Abgabepflichtig sind daher jedenfalls die betrieblichen Einkünfte, daneben aber auch Umsätze aus der Vermietung bzw Verpachtung von Wohnraum und von Geschäftsräumlichkeiten sowie von Garagen. Das gilt neben Umsätzen aus der gewerblichen Beherbergung von Gästen auch für solche aus der Privatzimmervermietung sowie aus der Vermietung von Ferienwohnungen. Von der Entrichtung eines Beitrags ausgenommen sind lediglich Umsätze aus der Vermietung von Wohnraum (nicht von Garagen) zu dauerhaften Wohnzwecken. Die gesetzlichen Erläuterungen dazu finden Sie hier

Kosten und Berechnung

Die Hebesätze des Tourismusbeitrages werden jedes Jahr in der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen. Diese sind im Gebührenteil des Voranschlages aufgelistet. Zur Feststellung der Höhe Ihres Tourismusbeitrages bieten wir online eine Berechnungshilfe an. 

Downloads

Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung

Zu allen Dienstleistungen

Abgaben

Anton-Schneider-Straße 4a
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung