Wohnbeihilfe/-zuschuss
Als Mietzuschuss kann EU-Bürgern eine Wohnbeihilfe und Nicht-EU-Bürgern ein Wohnungszuschuss gewährt werden.
Dabei sind mehrer Faktoren entscheidend:
Berücksichtigt werden die Höhe Ihres Einkommens, die Höhe Ihrer Miete bzw. Ihrer monatlichen Wohnungsrückzahlungen, die Größe Ihrer Familie und die Größe Ihrer Wohnung.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Berechnung und der Beziehung der Wohnbeihilfe oder des Wohnzuschusses finden Sie auf der Homepage des Landes Vorarlberg. Ebenso können sie dort die benötigten Formulare downloaden.
In der Dienststelle Soziales und Senioren sind die Antragsformulare der Landesregierung vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Unterlagen abzugeben. Dieser Antrag wird - nach Bestätigungsvermerk durch das Meldeamt - an die Vorarlberger Landesregierung zur Weiterbearbeitung bzw. Auszahlung weitergeleitet.
Benötigte Dokumente
Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgendes bei:
- die Mietbestätigung und den Mietvertrag
- Rückzahlungsnachweis (bei Eigentum, Alimente)
- Einkommensnachweis
- Versicherungsdatenauszug
Sozial- und Seniorenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung