Fundamt
Die Aufgabe des Fundamts ist es, Fundgegenstände entgegenzunehmen, deren rechtmäßige:n Eigentümer:in zu eruieren oder aber die Fundsachen für die Dauer von einem Jahr einzulagern.
Meldepflicht eines Fundes
Wenn Sie einen Gegenstand finden, haben Sie einer Meldepflicht nachzukommen, die vom Wert des gefundenen Gegenstandes abhängt:
Kleinfunde im Wert von unter EUR 10,- müssen nicht am Fundamt abgegeben werden, außer die Wiedererlangung ist für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung (z. B. Fotos, Dokumente ...). Kleinfunde dürfen auf Nachfrage aber nicht verheimlicht werden.
Ist der Gegenstand über EUR 10,- wert, ist der bzw. die Finder:in gesetzlich verpflichtet, diesen unverzüglich auf dem Fundamt abzugeben. Ansonsten würde er bzw. sie sich strafbar machen.
Finderlohn
Wird der bzw. die rechtmäßige Eigentümer:in gefunden, haben Sie als Finder:in Anspruch auf Finderlohn, der sich wiederum nach dem Wert des Gegenstandes richtet.
Fundamt Online-Datenbank
Mittels der zentralen, österreichweiten Online-Datenbank können jährlich an die 100.000 verlorene Gegenstände ihren Besitzer:innen ausgehändigt werden. Suchen Sie in der zentralen Funddatenbank nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Ist die Suche erfolglos, können Sie schnell und einfach eine Verlustmeldung erstellen.
www.fundamt.gv.at Verkauf von Fundgegenständen