Abmeldungen
Eine Abmeldung ist in der Dienststelle "Meldeamt und Friedhöfe" folgenderweise möglich:
- persönlich durch die Meldepflichtigen
- durch Dritte (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente)
- oder postalisch (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente
- mit digitaler Signatur über die App „Digitales Amt“
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Meldezettel
- Identitätsnachweis
- bei Tod die Sterbeurkunde
Fristen
Abmeldepflicht besteht innerhalb von 3 Tage vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft.
Eine Abmeldung des Wohnsitzes kann auch online mittels Bürgerkarte oder Handysignatur erfolgen.
Weitere Dienstleistungen und Services
Zu allen DienstleistungenMeldeamt und Friedhöfe
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr