Ausnahmegenehmigung Kfz/StVO

In Einzelfällen kann die Stadtpolizei Bregenz eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung von verschiedenen nach StVO verordneten Vorschriften auf Bregenzer Gemeindestraßen erteilen.

Das sind zum Beispiel:

  • Ausnahme für ein Halte- und Parkverbot
  • Ausnahme für ein Fahrverbot
  • Ausnahme für das Befahren von Gehsteigen
  • Ausnahme für die Einfahrt in die Fußgängerzone außerhalb der genehmigten Einfahrtszeiten
  • Ausnahme für Gewichtsbeschränkungen
  • Ausnahme für Längen- und Breitenmaße
  • Ausnahme Sonn- und Feiertagsfahrverbote

Voraussetzung ist, dass Sie einen schriftlichen, begründeten Antrag unter Bekanntgabe des Kfz-Kennzeichens bei der Stadtpolizei Bregenz, Bahnhofstraße 51, einbringen.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Dauer und Art der Ausnahme und werden mit dem schriftlichen Bescheid vorgeschrieben.

Zu allen Dienstleistungen

Verwaltungspolizei

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung