Wintergarten
Die Errichtung eines Wintergartens stellt als Zubau zu einem Gebäude ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben dar. Der gesetzliche Bauabstand beträgt grundsätzlich 3,0 m. Bei einer Gebäudehöhe von mehr als 5,0 m beträgt dieser sechs Zehntel davon.
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