Wohnungsbewerbung

Die Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen erfolgt durch die einzelnen Gemeinden nach den Richtlinien des Landes Vorarlberg. Der Antrag wird mittels des Formulars Wohnungsbewerbung (siehe Download) gestellt. Durch die Eingabe der Daten ergibt sich für jede:n Bewerber:in eine Punktezahl, die die Dringlichkeit bemisst und daher maßgeblich für die Zuteilung einer Wohnung ist.

Wie funktioniert die Wohnungsvergabe?
Geben Sie das ausgefüllte Wohnungswerberformular mit den erforderlichen Unterlagen im Wohnungsservice (Rathaus, Bürger:innenservice) ab und besprechen Sie Ihren Antrag mit der Mitarbeiterin, damit der Antrag richtig und vollständig ausgefüllt ist und Sie Ihre Begründungen und Ihren genauen Wohnungsbedarf erläutern können.

Nach Ablauf eines Jahres muss der Antrag vom Wohnungswerber bzw. von der Wohnungswerberin verlängert werden. Ansonsten werden Sie nicht mehr als wohnungssuchend geführt. Änderungen bei den von Ihnen angegebenen Daten, wie z. B. Wohnadresse, Familienstand, Anzahl der Personen, Einkommen etc., sind dem Wohnungsservice unverzüglich vorzulegen. Weitere Vorsprachen sind vor Ablauf der Jahresfrist nicht nötig.

Wohnungszuteilung
Der für die Vergabe der Wohnungen zuständige Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten tagt einmal im Monat und vergibt die frei gemeldeten Wohnungen. Wenn Sie eine Wohnung zugesprochen bekommen, nimmt der Wohnungsservice mit Ihnen Kontakt auf und informiert Sie in einem persönlichen Gespräch über die zugeteilte Wohnung, damit Sie einen Besichtigungstermin ausmachen können. Achten Sie daher darauf, dass Sie für den Wohnungsservice erreichbar sind. Danach geben Sie eine Rückmeldung, ob Sie in die vorgeschlagene Wohnung einziehen wollen. Eine Absage ohne plausible Begründung führt zu einem Punkteabzug, weil dann nicht von einer hohen Dringlichkeit ausgegangen werden kann. Es ist daher wichtig, dass Sie auch im Gespräch mit den Mitarbeiterinnen im Wohnungsservice Ihren Bedarf exakt benennen, damit möglichst keine Fehlvergabe erfolgt und Sie sich mit Ihrer neuen Wohnung glücklich schätzen können.

Downloads

Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung

Zu allen Dienstleistungen

Wohnungsservice

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr