Ruhender Verkehr – Strafverfügungen

Wer gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung oder gegen das Parkabgabegesetz verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Um eine anonyme, schnelle und einfache Erledigung solcher Verstöße im ruhenden Verkehr zu gewährleisten, werden von den Parkaufsichtsorganen der Verwaltungspolizei Bregenz Organstrafverfügungen mit Erlagschein an den Kraftfahrzeugen angebracht. Wird der auf dem BOM (bargeldloses Organmandat) angeführte Betrag rechtzeitig einbezahlt, ist die Verwaltungsübertretung erledigt. Ist der Fahrzeuglenker mit der Beanstandung nicht einverstanden oder erfolgt die Einzahlung zu spät, so befindet sich die weitere Vorgehensweise in Form einer Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Organstrafverfügung.

Gegen die Organstrafverfügung selbst ist kein Rechtsmittel zulässig. Informationen (Fragen oder Beschwerden) zu den durch die Parkaufsichtsorgane der Landeshauptstadt Bregenz ausgestellten OSV, erhalten Sie unter parkraum(at)bregenz.at. Bitte geben Sie bei Anfragen Ihre Kontaktdaten bekannt, damit wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.

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