Fahrradanhänger zum Kinder- (Kiki) oder Lastentransport, Fahrradtrolleys und Transporträder

Als Landeshauptstadt mit einem klaren Bekenntnis zu grüner Mobilität unterstützt Bregenz insbesondere die Nutzung von Fahrrädern für unterschiedliche Zwecke. Pro Haushalt werden daher jeweils einmalig ein Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), ein Fahrradanhänger zum Lastentransport, ein Fahrradtrolley und ein Transportrad mit oder ohne E-Antrieb unter Berücksichtigung folgender Punkte gefördert:

Grundsätzliche Förderungskriterien für alle Kategorien

  • Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Bregenz. 
  • Für Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki) müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Bregenz haben.
  • Das Förderansuchen muss bis spätestens 12 Monate nach Kauf mit dem vorgegebenen Formular D5 unter Vorlage der Rechnung, ausgestellt auf den/die Förderungswerber/in, in der Landeshauptstadt Bregenz beim Bürgerservice gestellt werden.
  • Pro Haushalt werden maximal je ein Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki), ein Fahrradanhänger zum Lastentransport, ein Fahrradtrolley und ein Transportrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert.
  • Gefördert wird ausschließlich der Neukauf; es gibt keine Förderung von Gebrauchtanhängern oder gebrauchten Transporträdern.

Fahrradanhänger Förderung

Gefördert wird der Kauf von StVO-konformen, neuen Fahrradanhängern durch Privatpersonen bei einem Fahrradfachhändler, der auch Reparaturservices anbietet, in einer der plan b-Gemeinden (Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Wolfurt, Schwarzach).

Es gelten folgende Pauschalfördersätze: 

  • 25 % des Kaufpreises max. 220 Euro für Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki) 
  • 25 % des Kaufpreises max. 160 Euro für Fahrradanhänger zum Lastentransport 
  • 25 % des Kaufpreises max. 100 Euro für Fahrradtrolley mit Anhängerkupplung am Rad

Transportrad Förderung

Gefördert wird der Kauf von StVO-konformen, neuen Transporträdern mit einer Transportkapazität von mindestens 80 kg durch Privatpersonen bei einem Vorarlberger Fahrradfachhändler, der auch Reparaturservices anbietet. 
Es gelten folgende Pauschalfördersätze: 

  • 25 % des Kaufpreises max. 400 Euro für Transporträder 
  • 25 % des Kaufpreises max. 600 Euro für Transporträder mit E-Antrieb

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