Fußgänger- und Begegnungszone
2022 wurde mit der Erweiterung der Fußgängerzone ein wichtiger Schritt zur Neugestaltung der Bregenzer Innenstadt gesetzt. Seither verfügt die Landeshauptstadt über die größte zusammenhängende Fußgängerzone Vorarlbergs – einen öffentlichen Raum, der den Menschen vorbehalten ist und die Innenstadt als Ort der Begegnung, des Aufenthalts und des Miteinanders stärkt. Mit der Verkehrsberuhigung wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer lebenswerten Innenstadt gesetzt.
Die Fußgängerzone wird von Bevölkerung und Gästen gut angenommen und stärkt Bregenz als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum. Die positive Entwicklung wurde auch über die Stadtgrenzen hinaus wahrgenommen und unter anderem mit dem VCÖ-Mobilitätspreis ausgezeichnet.
Die Fußgänger- und Begegnungszonen umfassen folgende Gebiete

Die Fußgängerzone umfasst den Kornmarktplatz, die Kornmarktstraße bis zur Kreuzung Nepomukgasse, die Inselstraße, die Rathausstraße, die Anton-Schneider-Straße (bis zur Brandgasse), den Leutbühel, die Deuringstraße, die Maurachgasse, den Siegi-Gasser-Platz, die Kirchstraße (ab Römerstraße bis zur Kreuzung Thalbachgasse), die Römerstraße, die Kaiserstraße, die Schulgasse, die Kaspar-Hagen-Straße von der Kaiserstraße bis zur Jahnstraße, die Jahnstraße von der Bahnhofsstraße bis zur Kreuzung Kaspar-Hagen-Straße.
Ergänzend wurden Begegnungszonen in der Innenstadt in der Bergmannstraße, Anton-Schneider-Straße (von Kreuzung Brandgasse bis Schillerstraße), Kornmarktstraße (Kreuzung Nepomukgasse bis Kreisverkehr HTL), Nepomukgasse, Kaspar-Hagen Straße über Jahnstraße bis zur Neugasse eingerichtet.
Weitere Begegnungszonen in Bregenz befinden sich in der Mariahilfstraße von der Brielgasse bis zur Gilmgasse und der Michael-Gaismayr-Straße von der Oberen Burggräflergasse bis Höhe JUB.
Verkehrsregelungen in der Fußgänger- und Begegnungszone
Für die unterschiedlichen Bereiche der Innenstadt gelten klare Verkehrsregelungen: In der Fußgängerzone ist der motorisierte Fahrzeugverkehr grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind unter anderem der Lieferverkehr zu den festgelegten Ladezeiten, Einsatzfahrzeuge, Taxis zum Zu- und Aussteigenlassen von Fahrgästen, Hotelgäste, Fahrzeuge mit Insassen mit Behindertenausweis gem. StVO sowie Fahrzeuge mit entsprechender Ausnahmegenehmigung.
In den Begegnungszonen ist das Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden vorgesehen. Fußgänger:innen dürfen die gesamte Fahrbahn benützen, dort gilt ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und besondere Rücksichtnahme auf den Fußverkehr. Fußgänger:innen dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht behindern.
Fahrrad und E-Scooter in der Fußgängerzone
Die Fußgängerzone darf neben den gesetzlichen Ausnahmen in §76a Abs. 5 StVO in manchen Straßenzügen auch mit dem Fahrrad und E-Scooter befahren werden. Fahrradverbot gilt für die Kaiserstraße, die Schulgasse (Kaiserstraße bis Kreuzung Inselstraße) und die Kaspar-Hagen-Straße (zwischen Kaiserstraße und Jahnstraße). In der gesamten Fußgängerzone gilt die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit.

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fussgänger-und Begegnungszone Verkehrsberuhigung vor Schulen



