Details zur Erhebung und Studie

Der motorisierte Verkehr hat in den vergangenen Jahrzehnten die Gestaltung öffentlicher Flächen stark geprägt und vielerorts eine hohe Dominanz erhalten. Dies hat unattraktive Aufenthaltsflächen, weniger Platz für den Fuß- und Radverkehr sowie ein deutlich höheres Konfliktpotential mit vulnerablen Verkehrsteilnehmer:innen zur Folge.

Eine Verkehrsberuhigung des öffentlichen Raumes ist daher besonders in zentralen und dicht bebauten Gebieten, wo Menschen auf engem Raum leben, arbeiten und einkaufen, von großer Bedeutung. Daher hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Bregenz in seiner Sitzung vom 22.03.2022 im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußverkehrs befürwortet, dass die Bregenzer Innenstadt verkehrlich beruhigt werden soll, und wird diese Verkehrsberuhigung nun mit der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz vom 01.07.2022 entsprechend umgesetzt (gemäß § 1 lit b der Delegationsverordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt Bregenz vom 23.01.1996 idgF ist der Bürgermeister hierfür zuständiges Gemeindeorgan).

Die Verkehrsberuhigung beinhaltet insbesondere die Einführung von Fußgängerzonen in der Rathausstraße, Anton-Schneider-Straße, Kirchstraße, Römerstraße sowie Maurachgasse und Begegnungszonen in der Bergmannstraße, Anton-Schneider-Straße, Nepomukgasse, Kornmarktstraße, Jahnstraße und Neugasse. Zusätzlich werden bestehenden Fußgängerzonen bzw. Begegnungszonen (wie z. B. in der Schulgasse) örtlich ausgeweitet.

Der Umsetzung war eine verkehrstechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Besch & Partner vorausgegangen. Mehrere Varianten wurden geprüft und eine Bestvariante ausgearbeitet. Diese Variante verbindet eine möglichst KFZ-freie Innenstadt mit der zweckmäßig funktionierenden Erschließung der Quartiere sowie der sinnvollen Organisation des ruhenden Verkehrs.

Zentrale Inhalte der Erhebung

Fußgängerzone
Die Lenker:innen von Fahrzeugen dürfen in Fußgängerzonen nur an den hierfür vorgesehenen Stellen einfahren. Sie haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen (wie zum Beispiel Häusern, Brunnen, Laternen, Bänken, Bäumen) einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten. Es ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Halten und Parken ist in Fußgängerzonen verboten.

Begegnungszone
In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren (ausnahmsweise kann die Behörde 30 km/h erlauben). 

Weitere wichtige Regeln: 

  • In Begegnungszonen dürfen Fußgänger:innen die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.
  • Fahrer:innen von Rädern und Elektro-Scootern ist grundsätzlich das Nebeneinanderfahren erlaubt.
  • Im Gegensatz zu Wohnstraßen ist in Begegnungszonen die Durchfahrt gestattet, jedoch nicht das Spielen auf der Straße.
  • An dafür ausgewiesenen Stellen darf gehalten beziehungsweise geparkt werden.
  • Sowohl in der Begegnungszone als auch beim Verlassen gelten die allgemeinen Vorrangregeln.
     
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Grundlage der Umsetzung bildet das Verkehrskonzept der Verkehrsingenieure Besch und Partner vom 01.03.2022 und 24.03.2022 für eine KFZ-beruhigte Innenstadt, das im Auftrag der Landeshauptstadt Bregenz erarbeitet wurde. Gegenstände des Konzeptes waren die Ausarbeitung und Prüfung mehrerer Varianten zur Verkehrsberuhigung sowie die Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen auf die betroffenen Quartiere.

Dazu wurden die Verkehrserhebungen für die Stadtdurchfahrten, die im Auftrag des Landes im Oktober 2021 stattfanden, herangezogen.

Folgende Kernaussagen konnten aus den Spurbelastungsplänen abgeleitet werden:
 

  • Bei einer Erweiterung der Fußgängerzone in der Rathausstraße ist mit keiner maßgeblichen Verschlechterung der Leistungsfähigkeit beim HTL-Kreisverkehr zu rechnen, da es „nur“ zusätzliche Einfahrten in die Schillerstraße geben wird.
  • In der Römerstraße wurden zur Abendspitzenstunde ca. 240 PWE/h (Ein- und Ausfahrten) Richtung Montfortstraße gezählt, davon waren ca. 180 Pkw/h. Bei der Annahme von 25 % Durchgangsverkehr sind das 45 Pkw/h.
  • 135 Pkw/h sind dem Quell- und Zielverkehr Nord zuzuordnen. Davon sind 10 % Quell- und Zielverkehr bis zur Thalbachgasse, das heißt 18 Fahrten/h.
  • 121 Pkw/h sind Quell- und Zielverkehr ins Dorf und in die Oberstadt, 30 Pkw/h in die Kirchstraße, 91 Pkw/h in die Thalbachgasse.
  • Daraus lässt sich eine Verkehrsverlagerung in die Schloßbergstraße um 91 Pkw/h schlussfolgern.
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Im Bereich der Kirchstraße wird zwischen Thalbachgasse und Wolfeggstraße eine sogenannte „unechte Einbahn“ verordnet (durch ein „Einfahrt verboten“ ausgenommen Radverkehr und Linienbus auf Höhe Wolfeggstraße in Fahrtrichtung Römerstraße). Dadurch wird zum einen die Spitzkehre im Kreuzungsbereich Thalbachgasse / Kirchstraße entschärft und zum anderen Gegenverkehr bestmöglich vermieden.

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Um die Landeshauptstadt Bregenz für sämtliche Verkehrsteilnehmenden und besonders für die umweltfreundlichen Verkehrsmittel attraktiv zu gestalten und somit im Europavergleich konkurrenzfähig zu bleiben, ist eine Prüfung und allfällige Umorganisation sämtlicher Verkehrsflächen erforderlich. Zukünftig ist es essentiell, gerade für die nachhaltigen Mobilitätsmittel wie Fuß-, Rad-, und ÖPNV, sichere und attraktive Verkehrsflächen zu bieten. Aus diesem Anlass wird das gegenständliche Projekt auf Basis des Konzeptes durch das Verkehrsingenieurbüro Besch & Partner umgesetzt.

Ziel ist es, größtmögliche Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr, gekoppelt mit größtmöglicher Attraktivität des Zentrums, allem voran für den Fußverkehr, zu bieten. Mit der geplanten Ausweitung der Fußgängerzone um die beschriebenen Verkehrsflächen wird dies möglich. Der KFZ-Verkehr wird grundsätzlich aus diesen Bereichen verbannt, Radverkehr ist größtenteils weiterhin im Schritttempo erlaubt, wodurch der Fuß- und Radverkehr die Verkehrsflächen gefahrlos nutzen kann. 

Die durch dieses Projekt induzierten Umwege für den KFZ-Verkehr werden zum Zweck einer erhöhten Verkehrssicherheit in Kauf genommen – vor allem, da die gegenständlichen Wege zwischen Quell- und Zielort bloß eine Länge von wenigen Kilometern aufweisen (z. B. Oberstadt – Innenstadt) und somit auch größtenteils zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Somit ist trotz der örtlich induzierten Umwege für den KFZ-Verkehr von einer positiven Auswirkung auf den Modal Split auszugehen. Durch weniger KFZ-Verkehr wird die Verkehrssicherheit zusätzlich erhöht. 
 

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Mit der geplanten KFZ-beruhigten Innenstadt geht die Landeshauptstadt Bregenz einen wichtigen Schritt in Richtung Mobilitätswende. Die Stadt wird durch die Ausweitung der Fußgängerzone in Richtung Rathausstraße, Anton-Schneider-Straße, Römer- und Kirchstraße sowie durch die großzügige Einrichtung von Begegnungszonen eine Entflechtung des Fuß- und KFZ-Verkehrs sowie eine Umverteilung des Verkehrsraumes in Richtung „sanfter Mobilitäts­mittel“ bewirken. Speziell der Fuß- und Radverkehr wird von diesen Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit, -flüssigkeit und -leichtigkeit sowie der Aufenthaltsqualität sehr stark von den geplanten Maßnahmen profitieren. Verkehrstechnisch gesehen, ist von einer signifikanten Steigerung der Verkehrssicherheit und Attraktivität für den Fuß- und Radverkehr im Zentrum von Bregenz auszugehen. Es gibt nur geringfügige Einschränkungen für „sanfte Mobilitätsmittel“ (Radverkehr und ÖPNV) in Form einer reduzierten Maximalgeschwindigkeit (Schrittgeschwin­dig­keit in der Fußgängerzone).

Aufgrund von entsprechend festgesetzten Anlieferungszeiträumen sowie gezielten Ausnahmen und der erheblichen Anzahl von zentrumsnahen Stellplätzen werden keine bzw. nur sehr geringe negativen Effekte für die Wirtschaftstreibenden in der Innenstadt erwartet. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass durch die erhöhte Attraktivität und Aufenthaltsqualität das Gegenteil eintreten und die zentrumsnahe Wirtschaft der Landeshauptstadt Bregenz durch die Ausweitung der verkehrsberuhigten Bereiche eine zusätzliche Belebung erfahren wird.

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