Schulerhaltungsbeiträge

Für den Besuch einer öffentlichen Pflichtschule besteht keine Zahlungspflicht. Die Schulerhaltungsbeiträge werden vorgeschrieben, wenn ein Kind, z. B. ein Bregenzer Kind, eine öffentliche sprengelfremde Pflichtschule besucht.

Schulerhaltungsbeiträge werden nicht an die Erziehungsberechtigten, sondern vom Schulerhalter an die Wohnsitzgemeinde der Schülerin/des Schülers zur Zahlung vorgeschrieben. Die Wohnsitzgemeinde kann solche Schulerhaltungsbeiträge ablehnen. Daher ist das Einvernehmen der Erziehungsberechtigten mit der Wohnsitzgemeinde herzustellen.

Schulservice und Bildung

 Mag. Martina Triebelnig

Mag. Martina Triebelnig
T +43 5574 410-1670
schulen(at)bregenz.at

Belruptstraße 1
6900 Bregenz