Schulsprengel

Für jede öffentliche Pflichtschule hat ein Schulsprengel zu bestehen. Der Schulsprengel kann für Mittel- und Sonderschulen in einen Pflicht- und in einen Berechtigungssprengel (z. B. unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung) geteilt werden. Der Pflichtsprengel (wo kein Berechtigungssprengel festgelegt ist, der Schulsprengel) ist jenes Gebiet, innerhalb dessen die nach der Schulart in Betracht kommenden und zum Sprengel gehörigen Schulpflichtigen zum Besuch der Schule verpflichtet sind, sofern sie ihrer Schulpflicht nicht anderweitig nachkommen. Der Berechtigungssprengel ist jenes Gebiet, innerhalb dessen die nach der Schulart in Betracht kommenden und zum Sprengel gehörigen Schulpflichtigen zum Besuch der Schule berechtigt sind.

Besuch einer sprengelfremden Schule

Der gesetzliche Schulerhalter (z. B. Gemeinden, Gemeindeverbände) kann einem Schulpflichtigen, der nicht dem Schulsprengel angehört, die Aufnahme in seine Schule bewilligen oder auch verweigern.

In welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?

In den nachfolgenden Sprengelplänen können Sie selbst nachschauen, welche Schule für Ihre Wohnadresse zuständig ist. Wenn Sie uns alternativ eine E-Mail mit der Wohnadresse des Kindes senden, geben wir Ihnen den Volksschul- oder Mittelschulsprengel bekannt. 

Sprengelplan Volksschulen   Sprengelplan Mittelschulen 

Zuständigkeiten

  • Schülereinschreibung in der Volksschule: der:die jeweilige Schulleiter:in
  • Genehmigung der Aufnahme einer:eines sprengelfremden Schüler:in: der:die Schulerhalter:in (z. B. Landeshauptstadt Bregenz)

Schulservice und Bildung

 Mag. Martina Triebelnig

Mag. Martina Triebelnig
T +43 5574 410-1670
schulen(at)bregenz.at

Belruptstraße 1
6900 Bregenz