Bregenz schafft rechtlichen Rahmen für Nacktbaden

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Bregenz hat in der Sitzung vom 26. Juni den Beschluss gefasst, der das Nacktbaden in einem abgegrenzten Bereich am Bodenseeufer offiziell erlaubt – und damit eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis rechtlich absichert.

Der betroffene Uferabschnitt östlich des Wocherhafens ist von außen nicht einsehbar. 

 „Wir schaffen mit dieser Verordnung einen klaren rechtlichen Rahmen für eine seit vielen Jahren etablierte Nutzung – respektvoll, unaufgeregt und in einem geschützten Bereich“, so Bürgermeister Michael Ritsch. „Zugleich ist uns aber auch sehr wichtig, dass die Regeln zum Schutze der Natur eingehalten werden.

Die neue Verordnung erlaubt auf dem rund 200 m langen Uferabschnitt das Nacktbaden; weiterhin ist auch das Baden in üblicher Badekleidung zulässig. Um alle Badegäste transparent zu informieren, wird der Nacktbadebereich künftig mit gut sichtbaren Hinweistafeln gekennzeichnet. Diese weisen auch auf das bestehende Verbot des Fotografierens und Filmens hin, um die Privatsphäre aller Besucher:innen zu schützen.

Besonderes Augenmerk gilt dem angrenzenden Natura-2000-Gebiet „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“. Der Zugang zu diesem Bereich bleibt natürlich weiterhin verboten. Zur Verdeutlichung werden entsprechende Markierungen angebracht, um die Besucherführung naturschutzkonform zu gestalten.

Die Verordnung tritt am Mittwoch, 9. Juli, in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet, um die möglichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet fachlich zu evaluieren.

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz, das das Baden in öffentlichem Raum grundsätzlich nur in üblicher Badebekleidung erlaubt. Gemeinden können jedoch bestimmte Bereiche durch Verordnung von dieser Regelung ausnehmen – was die Landeshauptstadt nun umgesetzt hat.  

 

 

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