Das Bild zeigt ein Fahrverbotsschild vor blauem Himmel als Hintergrund.
Fahrverbot © Shutterstock

Fahrverbot in der Fritzstraße

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf der Südseite der Fritzstraße wird, beginnend ab der Kreuzung mit der Vorklostergasse bis zum Haus Nummer 3, ein Halte- und Parkverbot verordnet.

Weiters wird in der Fritzstraße zwischen der Kreuzung mit der Vorklostergasse und der Kreuzung mit der Mehrerauerstraße ein Fahrverbot in beide Richtungen ausgesprochen. Davon ausgenommen sind der Anrainerverkehr zur Fritzstraße und Bachgasse sowie Radfahrer:innen.

zurück zur Übersicht