Hier wurde die Fassade des Bregenzer Rathauses fotografiert.
Fassade Bregenzer Rathaus © Udo Mittelberger

Information zum Tourismusbeitrag

Gemeinden, die sich zu Tourismusgemeinden erklärt haben, sind ermächtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge einzuheben. Alles Wissenswerte dazu finden Sie hier.

Nach dem Vorarlberger Tourismusgesetz ist für Umsätze aus der Vermietung/Verpachtung von Wohnräumen, Geschäftsräumen und Garagen ein Tourismusbeitrag an die Stadt zu entrichten. Das gilt nicht nur für die betriebliche Beherbergung von Gästen, sondern auch für die Privatzimmervermietung und die Vermietung von Ferienwohnungen. Ausgenommen davon ist lediglich die Vermietung von Wohnraum (nicht von Garagen) für dauerhafte Wohnzwecke. Für die Berechnung gibt es unter www.bregenz. gv.at/tourismusbeitrag eine Hilfestellung. 

Weitere Informationen zum Tourismusbeitrag finden Sie hier
Für Auskünfte steht die Dienststelle Abgaben der Stadt unter 05574/410-1444 oder abgaben(at)bregenz.at gerne zur Verfügung.

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