Neue Regelungen für Veranstaltungen ab Ende Mai
Die Bundesregierung hat am 15. Mai einige Lockerungen und Neuregelungen betreffend Kunst- und Kulturveranstaltungen angekündigt, die am 25. Mai offiziell erlassen wurden.
Indoor-Veranstaltungen
- ab 29. Mai für bis zu 100 Personen,
- ab 1. Juli für bis 250 Personen
- ab 1. August für bis zu 500 Personen (mit spezieller Genehmigung bis zu 1000 Personen)
Outdoor-Veranstaltungen
- ab 29. Mai für bis zu 100 Personen,
- ab 1. Juli für bis 500 Personen
- ab 1. August für bis zu 750 Personen (mit spezieller Genehmigung bis zu 1250 Personen)
Die Regeln
- bei mehr als 100 Personen muss es fix zugewiesene, gekennzeichnete Plätze geben
- ein Meter Mindestabstand bzw. ein Sitzplatz muss seitlich frei bleiben
- wird der Mindestabstand von einem Meter unterschritten, gilt Schutzmaskenpflicht
- im Freien gilt keine Schutzmaskenpflicht