Neue Regelungen für Veranstaltungen ab Ende Mai

Die Bundesregierung hat am 15. Mai einige Lockerungen und Neuregelungen betreffend Kunst- und Kulturveranstaltungen angekündigt, die am 25. Mai offiziell erlassen wurden.

Indoor-Veranstaltungen

  • ab 29. Mai für bis zu 100 Personen,
  • ab 1. Juli für bis 250 Personen
  • ab 1. August für bis zu 500 Personen (mit spezieller Genehmigung bis zu 1000 Personen)

Outdoor-Veranstaltungen

  • ab 29. Mai für bis zu 100 Personen,
  • ab 1. Juli für bis 500 Personen
  • ab 1. August für bis zu 750 Personen (mit spezieller Genehmigung bis zu 1250 Personen)

Die Regeln

  • bei mehr als 100 Personen muss es fix zugewiesene, gekennzeichnete Plätze geben
  • ein Meter Mindestabstand bzw. ein Sitzplatz muss seitlich frei bleiben
  • wird der Mindestabstand von einem Meter unterschritten, gilt Schutzmaskenpflicht
  • im Freien gilt keine Schutzmaskenpflicht
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