Das Bild zeigt einen Mann in weißem Anzughemd und schwarzer Schürze, der vor einem Verkaufsstand steht und einen Kaffee einschenkt, während er in die Kamera blickt.
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Verkaufserlaubnis für mobilen Verkauf an der Pipeline

Die Landeshauptstadt Bregenz vergibt eine Erlaubnis für den mobilen Verkauf von Eiswaren, alkoholfreien Kalt- und Heißgetränken, Jausen, Süßigkeiten, Snacks udgl. in den Seeanlagen.

Beim Produktsortiment wird besonders auf die Regionalität geachtet, ebenso werden ökologische und ökonomische Aspekte berücksichtigt.  Betrieben werden soll der mobile Verkauf vom 1. April bis zum 30. September 2025 (ohne Verlängerungsoption).

Die Stadt denkt dabei an ein Lastenfahrrad bis zu einer Breite von max. 100 cm lt. StVO §68, das in Bregenz auf dem öffentlichen Radweg entlang der Pipeline (ab Bregenz) bis zum Bahnhof Hafen unterwegs ist. Bei Bedarf kann die Strecke auch auf den Bereich vom Bregenzer Segelclub (BSC) bis zur Kläranlage ausgedeht werden.

Bewerbungen für den mobilen Verkauf sind bis spätestens 14. Februar 2025 in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Seeanlagen – Verkaufslizenz“ schriftlich einzureichen bei: Landeshaupstadt Bregenz, Liegenschaften, Rathausstraße 4, 6900 Bregenz. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich.

Dabei müssen angegeben werden:

  • Das Konzept mit den wichtigsten Informationen über das angebotene Produktsortiment und dessen Herkunft (bevorzugt regional)
  • Geplantes Marketing/Werbung
  • Erfahrungen bzw. Referenzen im Verkauf
  • Pachtzins
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