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Temporäre Fußgängerzone

In der Corona-Krise, aber auch zwecks Sicherheit und Flüssigkeit des Fußgängerverkehrs hat die Landeshauptstadt Bregenz die Anton-Schneider-Straße zwischen der Einfahrt in den Parkplatz „Rathausbezirk“ und der Gebhard-Weiß-Gasse sowie die angrenzende Bergmannstraße bis zur Ein- und Ausfahrt beim Privatparkplatz „Bezirksgericht“ zur temporären Fußgängerzone erklärt.

Die Verordnung, die jeden Tag von 18 bis 24 Uhr gilt, wäre am 30. September ausgelaufen. Sie wurde jetzt aber bis Ende Oktober dieses Jahres verlängert.

Vom Fahrverbot ausgenommen sind Feuerwehr und Rettung, der Stadtbus sowie Radfahrer/-innen.

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