Beschwerde zurückgewiesen

Binnen weniger Tage hat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg jetzt über die Bescheidbeschwerde des Bregenzer Rechtsanwalts und NEOS-Ersatzmandatars Dr. Wilfried Ludwig Weh gegen eine Auskunft von Bürgermeister Michael Ritsch entschieden.

Nachdem Weh‘s Aufsichtsbeschwerde gegen den Bregenzer Bürgermeister wegen dessen angeblicher Befangenheit beim Zustandekommen eines Stadtvertretungsbeschlusses von der BH Bregenz abschlägig beurteilt worden war und die Stadt diesen Umstand auf der Website www.bregenz.gv.at in kurzem Wortlaut veröffentlich hatte, richtete Weh ein Auskunftsbegehren mit diversen Fragen an den Bürgermeister.

Darin wollte er wissen, wer für die Publikation auf der genannten Website verantwortlich sei, wer über die veröffentlichten Inhalte entscheide und dergleichen mehr. Obwohl die Stadt die dreifach wiederholte Anfrage jedes Mal ausführlich beantwortete, erhob Weh eine Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht und stellte den Vorwurf unzureichender bzw. unrichtiger Auskunft in den Raum.

Gemäß dem von Richter Dr. Wilhelm Wachter nunmehr gefällten und schriftlich ergangenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts hat die Behörde dem Beschwerdeführer die Auskunft nicht verweigert, sondern ist dem Auskunftsbegehren nach dem Gemeindegesetz und dem Auskunftsgesetz entsprechend nachgekommen. Zudem – so der Richter – liege kein bekämpfbarer Bescheid vor. Die Beschwerde wurde deshalb folgerichtig zurückgewiesen.

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