Bregenzer Stadtvertretung beschließt Transparenzpaket

Die Bregenzer Stadtvertretung beschloss in der Sitzung am 5. Mai 2022 ein Transparenzpaket.

So sieht die neue Richtlinie vor, dass sich jede wahlwerbende Gruppe, die Fraktionsförderung bezieht, ab 2023 verpflichtet, umfassend schriftlich über die Finanzsituation der Partei Rechenschaft abzulegen. Spätestens im fünften Monat des drauffolgenden Jahres muss dieser Bericht vorliegen. Der Rechenschaftsbericht wird unverzüglich nach Einlangen von der Stadt in geeigneter Form online veröffentlicht.

Weiter ist vorgesehen, dass die Einnahmen von Spenden, geldwerten Leistungen, Inseraten, Sponsorings, Zuwendungen von Teilorganisationen, Bund- und Landespartei, namentlich zu nennen und der Höhe nach im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen sind. Allfällige Einnahmen von Mandatar:innen sind ebenfalls anzuführen

Im Bürgermeister- sowie Gemeindevertretungswahlkampf sind die Aufwendungen bis spätestens drei Monate nach der Wahl öffentlich zu machen, und es wurde auch eine Grenze der Wahlkampfkosten beschlossen. Pro wahlberechtiger Person in Bregenz darf jede Partei im Wahlkampf 2,85 Euro ausgeben, im Falle einer Stichwahl erhöht sich dieser Betrag um 1 weiteren Euro.

In Zukunft werden durch eine Arbeitsgruppe der Fraktionen Förderrichtlinien zu den angeführten Punkten erarbeitet. Mit den wahlwerbenden Gruppen werden außerdem entsprechende Fördervereinbarungen abgeschlossen. Wer diese nicht unterzeichnet, ist nicht förderwürdig. Die Nichteinhaltung der Förderrichtlinien hat zur Folge, dass die Förderung zurückbezahlt werden muss.

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