Europawahl 2024

Die Bundesregierung hat die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments ausgeschrieben.

Als Wahltag wurde der 9.  Juni 2024 festgesetzt und
als Stichtag der 26. März 2024 bestimmt.
 

Wahlinformationen

Wahlberechtigt in Bregenz sind alle Personen die am Stichtag (26. März 2024, 24.00 Uhr)
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder Unionsbürger:innen die sich spätestens am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen haben,
- mit Hauptwohnsitz in Bregenz gemeldet sind,
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- in der Europa-Wählerevidenz als Auslandsösterreicher:innen eingetragen sind.

Auslandsösterreicher:innen müssen den Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz bis spätestens 25. April 2024 mit den vollständigen Unterlagen eingebracht haben.
Danach ist die Aufnahme in die Wählerevidenz nur noch für künftige Europawahlen möglich, nicht jedoch zur Teilnahme an der Europawahl 2024. 

Infoblatt für Unionsbürger:innen Antrag für Untionsbürger:innen Antrag für Auslandsösterreicher:innen       

 

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Unterstützungserklärungen für mögliche Wahlvorschläge (wahlwerbende Parteien) zur Europawahl 2024 können ab Mittwoch, 27. März 2024 bei der Gemeinde (Bürger:innenservice, Meldeamt, im Rathaus) bestätigt werden.
Pro wahlberechtigter Person kann nur eine wahlwerbende Partei unterstützt werden. Die Bestätigung der Unterstützungserklärung kann nur persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden, bei der sie auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss vor der Behörde geleistet werden, bitte nicht vorher unterschreiben.
Bringen Sie unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Bitte bringen Sie die entsprechende Unterstützungserklärung mit. Bei uns liegen nur Blankoformulare auf.
Die Unterstützungserklärung wird nach der Bestätigung durch die Gemeinde der unterstützenden Person wieder ausgehändigt, damit diese an die wahlwerbende Partei weitergeleitet werden kann. Diese Parteien müssen die Wahlvorschläge spätestens am 26. April 2024, 17.00 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde eingebracht haben.
Das Sammeln von Unterstützungserklärungen durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen! 

Unterstützungserklärung (blanko)      

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Die Hauskundmachungen werden in den Häusern angeschlagen. Auf den Hauskundmachungen finden sie nun nur noch einen QR-Code mit dem sie online prüfen können, ob sie im Wählerverzeichnis eingegetragen sind. 
Diese Prüfung ist nur mittels der ID-Austria und innerhalb des Einsichtszeitraumes möglich.
Der angeführte QR-Code führt Sie zu folgendem Link: www.bmi.gv.at/selbstauskunft.
Das Anführung von Namen oder der Anzahl der Wahlberechtigten pro Wohnung ist nicht mehr zulässig.

Sollten Sie keine ID-Austria verwenden, können sie während der Einsichtsfrist der Wählerverzeischnisse im Rathaus die Wahlberechtigung prüfen bzw. Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. 

Das Wählerverzeichnis liegt von Freitag, 19. April 2024 bis einschließlich Donnerstag, 25. April 2024, zur öffentlichen Einsicht in der Dienststelle Meldeamt, im Bürger:innenservice im Rathaus, Rathausstraße 4, 6900 Bregenz auf.
In diesem Zeitraum kann jede:r österreichische Staatsbürger:in oder jede:r Unionsbürger:in Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag stellen. Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
ACHTUNG: Die versäumte Eintragung als Unionsbürger:in in die Bregenzer Europa-Wählerevidenz (war bis spätestens 26. März 2024 zu erledigen) kann nicht im Zuge des Berichtgungsverfahrens nachgeholt werden!

Das Wählerverzeichnis liegen in oben genannter Frist
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 - 16.30 Uhr, und
am Donnerstag von 8 - 19 Uhr auf.

Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind keine Änderungen im Wählerverzeichnis mehr möglich. 
 

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Sollten Sie als Wahlberechtigte:r voraussichtlich am Wahltag verhindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie eine Wahlkarte (Briefwahlkarte) beantragen.
Wahlkarten können ab dem Stichtag beantragt werden. Beim Wahlservice www.meinewahlkarte.at können wahlberechtigte Personen mit der ID-Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, oder dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation eine Wahlkarte anfordern. Schriftliche Anträge (mit Antragsformular oder digital über unseren Wahlservice)  können bis Mittwoch 5. Juni 2024 eingebracht werden. Die Wahlkarten können voraussichtlich ab 17. Mai 2024 ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Die Wahlkarten werden mittels eingeschriebener Postsendung zugestellt. Ausnahmen: Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde oder bei der automatischen Abo-Zustellung der Wahlkarte an die Auslandsösterreicher*innen.

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Grundsätzlich dürfen keine Duplikate ausgestellt werden. 
Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.

Am besten holen Sie sich Ihre Wahlkarte im Bürger:innenservice im Rathaus, Rathausstraße 4 persönlich, bei gleichzeitiger Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) ab 17. Mai bis längstens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr ab. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich übergeben werden dürfen! Bringen Sie Ihre erhaltene amtliche Wahlinformation mit, dann läuft das Antragsprozedere schneller ab.
Neu ist der sogenannte "Vorwahltag". D.h. wenn Sie die Wahlkarte im Rathaus abholen, können Sie in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt wieder im Bürger:innenservice (Meldeamt) abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt.
Wichtig: Nur wenn Sie die Wahlkarte direkt nach der Stimmabgabe wieder abgeben, wird die Wahlkarate auch in der Gemeinde registriert. Alle anderen Wahlkarten müssen zur Bezirkswahlbehörde (BH Bregenz) übermittelt werden.

Mit der erhaltenen Wahlkarte (Post) geben Sie Ihre Stimme (Briefwahl) bitte unverzüglich ab (Einwurf in den Postkasten, Abgabe bei einem Postpartner oder direkt bei der Bezirkswahlbehörde selbst), damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt (spätestens am Sonntag, 6. Juni 2024 um 17.00 Uhr)! Beachten Sie die Dauer des Postweges!

Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch in einer anderen Gemeinde Österreichs abgeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale der entsprechenden Gemeinde. 

Wahlkartenantrag digital  Wahlkartenantrag Formular

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Achten Sie bei der Flut an Wahlwerbung und leeren Wahlkarten-Anforderungskarten insbesondere auf die "amtliche Wahlinformation".  Die amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) wird allen wahlberechtigten Personen personalisiert mit Ihrem Namen ab 3 Wochen vor dem Wahltag durch die Österreichische Post AG zugestellt.

Die amtliche Wahlinformation beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Weiters ist eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mit Rücksendekuvert inkludiert.

Bitte nehmen Sie den Abschnitt "Wahlausweis" und unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, o.ä) in das angeführte Wahllokal mit. 

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keine "amtliche Wahlinformation" per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgeben. Nehmen Sie dann einfach nur Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis o.ä.) mit ins Wahllokal.

Die Wahllokale sind in Bregenz von 7.30 bis 13.00 Uhr geöffnet (siehe Kundmachung).

Den Stimmzettel erhalten Sie im Wahllokal!

          

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Kundmachungen zur Europawahl 2024

Kundmachung Ausschreibung der Europawahl 2024 Kdm Auflegung der Wählerverzeichnisse/Berichtigungsverfahren Europawahl 2024 Kundmachung Wahllokale, Wahlzeit, Verbotszonen zur Europawahl 2024            

 

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz