Baubewilligung
Die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind im Baugesetz erschöpfend aufgezählt. Zur Einleitung des baubehördlichen Ermittlungsverfahrens ist ein Bauantrag bei der Baubehörde einzubringen. Je nach Art des Bauvorhabens sind jedoch schon vorab bestimmte Verfahrensschritte zu setzen.
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Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung