Volksbegehren und
Einleitung von Volksbegehren

Alle Informationen rund um Volksbegehren und um die zahlreichen Themen zu denen Unterstützungserklärungen zur Einleitung von weiteren Volksbegehren abgegeben werden können,  finden sie immer auf dem aktuellen Stand beim Bundesministerium für Inneres.

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können Sie Ihre Unterstützung in jeder Gemeinde Österreichs (während der entsprechenden Amtsstunden), unabhängig Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, abgeben. 

Unterstützungserklärungen können in Bregenz während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 4, in der Dienststelle Meldeamt und Friedhöfe abgeben werden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 

Sie können eine Unterstützungserklärung auch online mittels ID-Austria abgeben.

Sollte für ein Volksbegehren die Einleitungsphase  durch Eingabe eines Einleitungsantrag durch die Proponent:innen beim Bundesministerium für Inneres abgeschlossen sein, erfahren Sie hier, sofort nach Bekanntgabe der Eintragungswoche, alle weiteren Informationen zum entsprechenden Volksbegehren.
Wichtig: Sollten Sie bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens unterschrieben haben, zählt dies bereits als Stimme für das entsprechende Volksbgehren und es kann in der Eintragungswoche nicht nocheinmal unterschrieben werden.

Dank der App "Digitales Amt" haben Sie viele Amtsservices noch schneller zur Hand und können nach einmaliger Aktivierung Ihrer ID-Austria jederzeit Amtswege komfortabel online erledigen. Laden Sie sich einfach die App "Digitales Amt" kostenlos in Ihrem App Store herunter. Melden Sie sich mit Ihrer ID-Austria an oder folgen Sie den Anweisungen innerhalb der App. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie alle Vorteile der App uneingeschränkt nützen.
Sie können Volksbegehren unterstützen, Wahlkarten beantragen, Meldebestätigungen,  Meldeauskünfte oder auch einen Strafregisterauszug beantragen. Weiters gibt es einen e-Tresor zum sicheren und digitalen Ablegen Ihrer persönlichen Dokumente. Ebenfalls können Sie Ihren Wohnsitz abmelden,  Zentrales Waffenregister, einen Diebstahl Anzeigen und vieles mehr. Sie haben mit dieser App einen echten nutzen mit Ihrer vorher beantragten ID-Austria.

Ergebnisse vergangener Volksbegehren

Ergebnisse vergangener Volksbegehren (Gesamt Österreich, Bundesländer und Bezirke) finden Sie beim Bundesministerium für Inneres.

Hier finden Sie die Gemeindeergebnisse der Volksbegehren von 1993 bis 2017.
Seit 1. 1. 2018 liegen keine Gemeindeergebnisse mehr vor (Ergebnisse ab 2018 siehe oben).

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz