Volksbegehren und
Einleitung von Volksbegehren

Alle Informationen rund um Volksbegehren und um die zahlreichen Themen zu denen Unterstützungserklärungen zur Einleitung von weiteren Volksbegehren abgegeben werden können,  finden sie immer auf dem aktuellen Stand beim Bundesministerium für Inneres.

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können Sie Ihre Unterstützung in jeder Gemeinde Österreichs (während der entsprechenden Amtsstunden), unabhängig Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, abgeben. 

Unterstützungserklärungen können in Bregenz während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 4, in der Dienststelle Meldeamt und Friedhöfe abgeben werden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 

Sie können eine Unterstützungserklärung auch online mittels ID-Austria abgeben.

Sollte für ein Volksbegehren die Einleitungsphase  durch Eingabe eines Einleitungsantrag durch die Proponent:innen beim Bundesministerium für Inneres abgeschlossen sein, erfahren Sie hier, sofort nach Bekanntgabe der Eintragungswoche, alle weiteren Informationen zum entsprechenden Volksbegehren.
Wichtig: Sollten Sie bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens unterschrieben haben, zählt dies bereits als Stimme für das entsprechende Volksbgehren und es kann in der Eintragungswoche nicht nocheinmal unterschrieben werden.

Dank der App "Digitales Amt" haben Sie viele Amtsservices noch schneller zur Hand und können nach einmaliger Aktivierung Ihrer ID-Austria jederzeit Amtswege komfortabel online erledigen. Laden Sie sich einfach die App "Digitales Amt" kostenlos in Ihrem App Store herunter. Melden Sie sich mit Ihrer ID-Austria an oder folgen Sie den Anweisungen innerhalb der App. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie alle Vorteile der App uneingeschränkt nützen.
Sie können Volksbegehren unterstützen, Wahlkarten beantragen, Meldebestätigungen,  Meldeauskünfte oder auch einen Strafregisterauszug beantragen. Weiters gibt es einen e-Tresor zum sicheren und digitalen Ablegen Ihrer persönlichen Dokumente. Ebenfalls können Sie Ihren Wohnsitz abmelden,  Zentrales Waffenregister, einen Diebstahl Anzeigen und vieles mehr. Sie haben mit dieser App einen echten nutzen mit Ihrer vorher beantragten ID-Austria.

 

Aktuelle Bundes-Volksbegehren

Von Montag, 15. bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026, können Personen

  • mit österreichischer Staatsbürgerschaft,
  • mit Hauptwohnsitz am Stichtag (11. Mai 2026) in Österreich gemeldet sind (Melderegister) oder als Auslandsösterreicher:in in der Wählerevidenz eingetragen sind,
  • spätestens am letzten Tag des Volksbegehrens das 16. Lebensjahr vollenden und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen,

persönlich nachstehende Voksbegehren unterzeichnen:

  • GRATIS Verhütung
  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
  • Transparenz im Parlament
  • Polizei - kritischer Personalmangel
  • Karfreitag-Feiertag für Alle

Sie können in jeder Gemeinde Österreichs, durch die eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf der jeweiligen Unterstützungserklärung, die Zustimmung zum gewünschten Volksbegehren erklären. 

In Bregenz können Sie diese Eintragungen im Rathaus, Rathausstraße 4, barrierefrei vornehmen.
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Es werden nur Originaldokumente akzeptiert (keine Kopien, Screenshots am Handy usw.)

Bitte beachten: Stimmberechtigte Personen die bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung des gewünschten Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Öffnungszeiten:
Montag, 15. Juni 2026, von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag, 16. Juni 2026, von 8:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch, 17. Juni 2026, von 8:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 18. Juni 2026, von 8:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 19. Juni 2026, von 8:00 - 16:30 Uhr
Montag, 22. Juni 2026, von 8:00 - 16:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten in den Gemeinden unterschiedlich sind.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist zur Stimmabgabe ausnahmslos erforderlich!

Die Eintragung/en kann/können während des Eintragungszeitraumes auch rund um die Uhr, online mittels ID-Austria, unter www.bmi.gv.at/volksbegehren oder über die Handy-App "ID Austria" erfolgen (online am letzten Tag bis max. 20:00 Uhr möglich).

Die offizielle Kundmachung erfolgt Ende April 2026.

Texte und Kundmachungen:

Begründung/Text: GRATIS Verhütung
Begründung/Text: Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Begründung/Text: Transparenz im Parlamet
Begründung/Text: Polizei - kritischer Personalmangel
Begründung/Text: Karfreitag-Feiertag für Alle    

 

 

Aktuelles Landes-Volksbegehren

Von Mittwoch, 15. April bis einschließlich Mittwoch, 10. Juni 2026, können Personen

  • mit österreichischer Staatsbürgerschaft,
  • mit Hauptwohnsitz am Stichtag (8. April 2026) in Vorarlberg gemeldet sind (Melderegister) oder als Auslandsvorarlberger:in in der Wählerkartei eingetragen sind,
  • spätestens am letzten Tag des Volksbegehrens das 16. Lebensjahr vollenden und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen,

persönlich das Voksbegehren
“Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn”
innerhalb der nachstehenden Zeiten unterzeichnen: 

Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 bis 16:30 Uhr
Ausnahmen an Feiertagen:  
Freitag, 1. Mai 2026, Donnerstag, 14. Mai 2026, Montag, 25. Mai 2026, Donnerstag, 4. Juni 2026 

 

Die Eintragung für das Volksbegehren können Sie während des angeführten Eintragungszeitraums in Bregenz direkt im Rathaus, Rathausstraße 4, barrierefrei vornehmen. Das Eintragungsformular liegt auf.
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Es werden nur Originaldokumente akzeptiert (keine Kopien, Screenshots am Handy usw.)

Sie können das Eintragungsformular aber auch anderswo ausfüllen und eigenhändig unterschreiben. Das vollständig ausgefüllte Eintragungsformular kann auch auf andere Weise zu uns ins Meldeamt gebracht werden (nur als Originaldokument). 

Wichtiges zu beachten:

  • das Eintragungsformular darf nicht vor (oder nach) dem Eintragungszeitraum unterschrieben sein (bitte Daten gut leserlich ausfüllen!)
  • das Eintragungsformular muss in jener Vorarlberger Gemeinde eingereicht werden, an der am Stichtag, 8. April 2026 der Hauptwohnsitz angemeldet war
  • die Gemeinde hat auf dem Formular zu bestätigen, dass die unterstützende Person am Stichtag in ihrer Gemeinde wahlberechtigt war
  • wahlberechtigte Personen dürfen nur eine Unterstützung abgeben
  • eine elektronische Unterstützung des Volksbegehrens (z.B. mittels ID-Austria) ist nicht möglich

Die Gemeinden sammeln die Eintragungsformulare und übergeben diese am Ende der Eintragungsfrist an die Landeswahlbehörde.

Weitere Informationen entnehmen Sie auch der Veröffentlichung des Volksbegehrens.

Dokumente:
Veröffentlichung des Volksbegehrens
Eintragungsformular

 

 

Ergebnisse vergangener Volksbegehren

Ergebnisse vergangener Volksbegehren (Gesamt Österreich, Bundesländer und Bezirke) finden Sie beim Bundesministerium für Inneres.

Hier finden Sie die Gemeindeergebnisse der Volksbegehren von 1993 bis 2017.
Seit 1. 1. 2018 liegen keine Gemeindeergebnisse mehr vor (Ergebnisse ab 2018 siehe oben).

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz