Volksbegehren und Einleitung von Volksbegehren

Alle Informationen rund um Volksbegehren und um die zahlreichen Themen zu denen Unterstützungserklärungen zur Einleitung von weiteren Volksbegehren abgegeben werden können,  finden sie immer auf dem aktuellen Stand beim Bundesministerium für Inneres.

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können Sie Ihre Unterstützung in jeder Gemeinde Österreichs (während der entsprechenden Amtsstunden), unabhängig Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, abgeben. 

Unterstützungserklärungen können in Bregenz während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 4, in der Dienststelle Meldeamt und Friedhöfe abgeben werden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 

Sie können eine Unterstützungserklärung auch online mittels ID-Austria, Handysignatur oder Bürgerkarte abgeben.

Sollte für ein Volksbegehren die Einleitungsphase  durch Eingabe eines Einleitungsantrag durch die Proponent:innen beim Bundesministerium für Inneres abgeschlossen sein, erfahren Sie hier, sofort nach Bekanntgabe der Eintragungswoche, alle weiteren Informationen zum entsprechenden Volksbegehren.
Wichtig: Sollten Sie bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens unterschrieben haben, zählt dies bereits als Stimme für das entsprechende Volksbgehren und es kann in der Eintragungswoche nicht nocheinmal unterschrieben werden.

Dank der App "Digitales Amt" haben Sie viele Amtsservices noch schneller zur Hand und können nach einmaliger Aktivierung Ihrer Handy-Signatur jederzeit Amtswege komfortabel online erledigen. Laden Sie sich einfach die App "Digitales Amt" kostenlos in Ihrem App Store herunter. Melden Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur bzw. ID-Austria an oder folgen Sie den Anweisungen innerhalb der App. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie alle Vorteile der App uneingeschränkt nützen.
Sie können Volksbegehren unterstützen, Wahlkarten beantragen, Meldebestätigungen,  Meldeauskünfte oder auch einen Strafregisterauszug beantragen. Weiters gibt es einen e-Tresor zum sicheren und digitalen Ablegen Ihrer persönlichen Dokumente. Ebenfalls können Sie Ihren Wohnsitz abmelden,  Zentrales Waffenregister, einen Diebstahl Anzeigen und vieles mehr. Sie haben mit dieser App einen echten nutzen mit Ihrer vorher beantragten digitalen Handysignatur bzw. ID-Austria.
 

Aktuelle Volksbegehren

Von Montag, 17. April 2023, bis einschließlich Montag, 24. April 2023, können stimmberechtigte Personen persönlich nachstehende Voksbegehren unterzeichnen:

- ECHTE Demokratie - Volksbegehren
- Lieferkettengesetz - Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze: NEIN!
- NEHAMMER MUSS WEG

in jeder Gemeinde Österreichs, durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem jeweiligen Eintragungsformular, die Zustimmung zum bzw. zu den gewünschten Volksbegehren erklären. 

In Bregenz können Sie diese Eintragung/en persönlich im Rathaus, Rathausstraße 4, barrierefrei vornehmen.
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

Bitte beachten: Stimmberechtigte Personen die bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung des/der Volksbegehren/s abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde (durch gemeldeten Hauptwohnsitz in Österreich und mit österreichische Staatsbürgerschaft oder sich als Auslandsösterreicher:in eingetragen lassen hat und kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt) eingetragen ist.

Öffnungszeiten:
Montag, 17. April 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag, 18. April 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023, von 8:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 21. April 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Montag, 24. April 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten in den Gemeinden unterschiedlich sind.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist zur Stimmabgabe ausnahmslos erforderlich!

Die Eintragung/en kann/können während des Eintragungszeitraumes auch rund um die Uhr, online mittels digitaler Signatur bzw. ID-Austria, unter www.bmi.gv.at/volksbegehren oder über die Handy-App "Digitales Amt" erfolgen (online am letzten Tag bis max. 20.00 Uhr möglich).

Verlautbarung ECHTE Demokratie - Volksbegehren Text/Begründung ECHTE Demokratie - Volksbegehren Verlautbarung diverse Volksbegehren Text/Begründung Lieferketten Volksbegehren       Text/Begründung Beibehaltung Sommerzeit       Text/Begründung Unabhängige JUSTIZ sichern        Text/Begründung GIS Gebühren NEIN   Text/Begründung BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN! Verlautbarung NEHAMMER MUSS WEGText/Begründung NEHAMMER MUSS WEG Kundmachung Verbotszone bei Volksbegehren

Von Montag, 19. Juni 2023, bis einschließlich Montag, 26. Juni 2023, können stimmberechtigte Personen persönlich nachstehende Voksbegehren unterzeichnen:

- NEUTRALITÄT Österreichs JA
- anti-gendern-Volksbegehren
- Untersuchungsausschüsse live übertragen
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Verbot für Kinder-Instagram
- Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher

in jeder Gemeinde Österreichs, durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem jeweiligen Eintragungsformular, die Zustimmung zum bzw. zu den gewünschten Volksbegehren erklären. 

In Bregenz können Sie diese Eintragung/en persönlich im Rathaus, Rathausstraße 4, barrierefrei vornehmen.
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

Bitte beachten: Stimmberechtigte Personen die bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung des/der Volksbegehren/s abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde (durch gemeldeten Hauptwohnsitz in Österreich und mit österreichische Staatsbürgerschaft oder sich als Auslandsösterreicher:in eingetragen lassen hat und kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt) eingetragen ist.

Öffnungszeiten:
Montag, 19 Juni 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag, 20. Juni 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch, 21. Juni 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 22. Juni 2023, von 8:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 23. Juni 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr
Montag, 26. Juni 2023, von 8:00 - 16:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten in den Gemeinden unterschiedlich sind.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist zur Stimmabgabe ausnahmslos erforderlich!

Die Eintragung/en kann/können während des Eintragungszeitraumes auch rund um die Uhr, online mittels digitaler Signatur bzw. ID-Austria, unter www.bmi.gv.at/volksbegehren oder über die Handy-App "Digitales Amt" erfolgen (online am letzten Tag bis max. 20.00 Uhr möglich).

Verlautbarung diverse Volksbegehren 1 Text/Begründung NEUTRALITÄT Österreichs JA  Text/Begründung anti-gendern-Volksbegehren Verlautbarung diverser Volksbegehren 2Text/Begründung Untersuchungsausschüsse live übertragen Text/Begründung Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung Text/Begründung Asylstraftäter sofort abschieben Text/Begründung Verbot für Kinder-Instagram Text/Begründung Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung! Text/Begründung Rettung unserer Sparbücher        

 

   

   

Ergebnisse vergangener Volksbegehren

Ergebnisse vergangener Volksbegehren (Gesamt Österreich, Bundesländer und Bezirke) finden Sie beim Bundesministerium für Inneres.

Hier finden Sie die Gemeindeergebnisseder Volksbegehren von 1993 bis 2017.
Seit 1.1.2018 liegen keine Gemeindeergebnisse mehr vor (Ergebnisse ab 2018 siehe oben).

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz