Volksbegehren und
Einleitung von Volksbegehren

Alle Informationen rund um Volksbegehren und um die zahlreichen Themen zu denen Unterstützungserklärungen zur Einleitung von weiteren Volksbegehren abgegeben werden können,  finden sie immer auf dem aktuellen Stand beim Bundesministerium für Inneres.

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können Sie Ihre Unterstützung in jeder Gemeinde Österreichs (während der entsprechenden Amtsstunden), unabhängig Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, abgeben. 

Unterstützungserklärungen können in Bregenz während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausstraße 4, in der Dienststelle Meldeamt und Friedhöfe abgeben werden. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. 

Sie können eine Unterstützungserklärung auch online mittels ID-Austria abgeben.

Sollte für ein Volksbegehren die Einleitungsphase  durch Eingabe eines Einleitungsantrag durch die Proponent:innen beim Bundesministerium für Inneres abgeschlossen sein, erfahren Sie hier, sofort nach Bekanntgabe der Eintragungswoche, alle weiteren Informationen zum entsprechenden Volksbegehren.
Wichtig: Sollten Sie bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens unterschrieben haben, zählt dies bereits als Stimme für das entsprechende Volksbgehren und es kann in der Eintragungswoche nicht nocheinmal unterschrieben werden.

Dank der App "Digitales Amt" haben Sie viele Amtsservices noch schneller zur Hand und können nach einmaliger Aktivierung Ihrer ID-Austria jederzeit Amtswege komfortabel online erledigen. Laden Sie sich einfach die App "Digitales Amt" kostenlos in Ihrem App Store herunter. Melden Sie sich mit Ihrer ID-Austria an oder folgen Sie den Anweisungen innerhalb der App. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie alle Vorteile der App uneingeschränkt nützen.
Sie können Volksbegehren unterstützen, Wahlkarten beantragen, Meldebestätigungen,  Meldeauskünfte oder auch einen Strafregisterauszug beantragen. Weiters gibt es einen e-Tresor zum sicheren und digitalen Ablegen Ihrer persönlichen Dokumente. Ebenfalls können Sie Ihren Wohnsitz abmelden,  Zentrales Waffenregister, einen Diebstahl Anzeigen und vieles mehr. Sie haben mit dieser App einen echten nutzen mit Ihrer vorher beantragten ID-Austria.

Aktuelle Volksbegehren

Von Montag, 11. bis einschließlich Montag, 18. März 2024, können stimmberechtigte Personen persönlich nachstehende Voksbegehren (in alphabetischer Reihenfolge) unterzeichnen:

  • BIST DU GESCHEIT
  • CO2-Steuer abschaffen
  • Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volkbegehren
  • Energieabgaben streichen - Volksbegehren
  • Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
  • Essen nicht wegwerfen!
  • Frieden durch Neutralität
  • Glyphosat verbieten!
  • Kein Elektroauto-Zwang
  • Kein NATO-Beitritt
  • Nein zu Atomkraft-Greenwashing
  • Neutralität Österreichs stärken
  • Parteienförderungen abschaffen
  • Tägliche Turnstunde

in jeder Gemeinde Österreichs, durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem jeweiligen Eintragungsformular, die Zustimmung zum bzw. zu den gewünschten Volksbegehren erklären. 

In Bregenz können Sie diese Eintragung/en persönlich im Rathaus, Rathausstraße 4, barrierefrei vornehmen.
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen! 
Es werden nur Originaldokumente akzeptiert (keine Kopien, Screenshots am Handy usw.)

Bitte beachten: Stimmberechtigte Personen die bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung des/der Volksbegehren/s abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet und zum Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde (durch gemeldeten Hauptwohnsitz in Österreich und mit österreichische Staatsbürgerschaft oder sich als Auslandsösterreicher:in eingetragen lassen hat und kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt) eingetragen ist.

Öffnungszeiten:
Montag, 11. März 2024, von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag, 12. März 2024, von 8:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch, 13. März 2024, von 8:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 14. März 2024, von 8:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 15. März 2024, von 8:00 - 16:30 Uhr
Montag, 18. März 2024, von 8:00 - 16:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten in den Gemeinden unterschiedlich sind.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist zur Stimmabgabe ausnahmslos erforderlich!

Die Eintragung/en kann/können während des Eintragungszeitraumes auch rund um die Uhr, online mittels ID-Austria, unter www.bmi.gv.at/volksbegehren oder über die Handy-App "Digitales Amt" erfolgen (online am letzten Tag bis max. 20:00 Uhr möglich).

 

Texte und Kundmachungen:

Verlautbarung mehrerer Volksbegehren    

Text/Begründung:  BIST DU GESCHEIT  

Text/Begründung:  CO2-Steuer abschaffen   

Text/Begründung:  Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volkbegehren 

Text/Begründung:  Energieabgaben streichen - Volksbegehren  

Text/Begründung:  Energiepreisexplosion jetzt stoppen!  

Text/Begründung:  Essen nicht wegwerfen!  

Text/Begründung:  Frieden durch Neutralität  

Text/Begründung:  Glyphosat verbieten!  

Text/Begründung:  Kein Elektroauto-Zwang

Text/Begründung:  Kein NATO-Beitritt  

Text/Begründung:  Nein zu Atomkraft-Greenwashing 

Text/Begründung:  Neutralität Österreichs stärken  

Text/Begründung:  Parteienförderungen abschaffen  

Text/Begründung:  Tägliche Turnstunde  

 

Ergebnisse vergangener Volksbegehren

Ergebnisse vergangener Volksbegehren (Gesamt Österreich, Bundesländer und Bezirke) finden Sie beim Bundesministerium für Inneres.

Hier finden Sie die Gemeindeergebnisse der Volksbegehren von 1993 bis 2017.
Seit 1. 1. 2018 liegen keine Gemeindeergebnisse mehr vor (Ergebnisse ab 2018 siehe oben).

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz