Verkehr und Parken

Richtiges Parken leistet wichtige Beiträge zu bewusster Mobilität, zur Quartiersentwicklung und zum Umwelt- und Klimaschutz. Die Gemeinden Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Lustenau, Schwarzach und Wolfurt haben eine gemeinsame Lösung des regionalen Parkraummanagement mit dem Land Vorarlberg und mit Expert:innen erarbeitet.

Gebührenpflicht

gilt in der Tarifzone B grundsätzlich von Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr, sowie an Samstagen von 8 bis 12 Uhr (werktags). In der Tarifzone A (Innenstadt, Parkplatz West, PP Ost, PP Seestadt, PP St. Anna, ausgenommen PP Meinradgasse) ist täglich von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 23 Uhr eine Parkabgabe zu entrichten. Zeitliche Ausnahmen gelten laut Beschilderungen. Die ersten 30 Minuten sind gebührenfrei. Auch für öffentliche Tiefgaragenplätze gelten gesonderte Tarifbestimmungen.

Tarifzone A | Innenstadt

Stunde:  1,40 €
12-Stunden-Ticket: 7,90 €
Mindesteinwurf: 0,30 €

Anwohner-/
Unternehmerparkkarten

Monat: 11 €
Jahr: 120 €
gültig für Zonen
1 – 3, 4b und 5

Pendlerparkkarte (pauschalierte Parkkarte)

1 Monat: 40 €
3 Monat: 110 €
6 Monat: 200 €
1 Jahr: 390 €

Tarifzone B | Randzone

Stunde: 0,90 €
12-Stunden-Ticket: 5,30 €
Mindesteinwurf: 0,30 €

Kurzparkzone

gebührenpflichtige Kurzparkzone, maximale Parkdauer grundsätzlich 1,5 Stunden bzw. laut Beschilderung. In Kurzparkzonen gelten keine Anwohner-/Unternehmerparkkarten.

Zeitliche Ausnahmeregelungen

von 01.05. bis 30.09. täglich von 6 bis 23 Uhr

schließen

von 01.05. bis 30.09. täglich von 6 bis 23 Uhr

schließen

von 01.05. bis 30.09. von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr

schließen

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Handyparken

Mit den digitalen Parksystemen von EasyPark oder Parkster können jetzt Parktickets per App gelöst werden. Nach einer einmaligen, kostenlosen Registrierung werden die angesammelten Parkgebühren am Monatsende verrechnet. Die Bezahlung ist per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte möglich. Ein Parkschein hinter der Windschutzscheibe ist nicht mehr nötig, denn das Fahrzeug wird auf der jeweiligen Abstellfläche über das Kennzeichen identifiziert.

Fragen zu Parkstrafen

Bei Fragen rund um Ihre Parkstrafe wenden Sie sich bitte an die Verwaltungspolizei, Tel.: 05574/410-2232 oder Stadtpolizei, Tel.: 05574/410-1231.