Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landeshauptstadt Bregenz ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.bregenz.at und www.bregenz.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige Bilder sind noch nicht mit Textalternativen hinterlegt. Hierbei handelt es sich aber hauptsächlich um dekorativen Inhalt. Bei manchen Texten und Bedien-Elementen wird der Mindestkontrast noch nicht erreicht (WCAG-Kriterien 1.4.1, 1.4.3 und 1.4.11). PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht mit den Vorgaben des WCAG-Erfolgskriteriums 4.1.2 konform. PDF-Formulare werden wir neu als Web-Formular anbieten. Für andere ältere, nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Für einige Videos fehlen noch Untertitel (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2) Wir planen alle Videos mit Untertitelungen zu ergänzen.

2. Unverhältnismäßige Belastung

Manche unserer Videos sind auf YouTube gehostet und in unsere Website eingebunden. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 nicht erfüllt. Eine Behebung würde hier eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen.

3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Auf unserer Website sind Dokumente (z. B. PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMLRT liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden

Livestream

Livestream-Videos sind nicht untertitelt, womit das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.4 nicht erfüllt ist. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden daher nicht untertitelt.

Dokumente

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. 

Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und stellen diesen danach als barrierefreie Alternative online.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2022 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2022. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – z. B. Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen etc. – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde, können Sie dies bei der Vorarlberger Volksanwaltschaft melden

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Kontakt

Landeshauptstadt Bregenz
Stadtverwaltung
+43 5574 410 1000
rathaus(at)bregenz.at

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Rathaus
6900 Bregenz