Whistleblowing

Die „Whistleblowing-RL“ der EU (EU/2019/1937) bringt einen europaweiten Mindeststandard für einen Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower). Die Richtlinie wurde gemäß den Bestimmungen mit 17. Dezember 2021 in der Landeshauptstadt Bregenz umgesetzt und ein Hinweisgebersystem etabliert. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Städtebund. 

Für die Landeshauptstadt Bregenz ist eine transparente Verwaltung wichtig. Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz. Durch das Hinweisgebersystem der Landeshauptstadt Bregenz können Missstände und Verstöße über ein Formular gemeldet werden. Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben!

Zum Hinweisgebersystem

 

Sie können sich mit einem Hinweis bei dem Verdacht von Straftaten oder schweren Regelverstößen von Mitarbeiter:innen der Landeshauptstadt Bregenz melden.

Die Schwerpunkte liegen dabei auf:

  • Korruption
  • Amtsmissbrauch
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Schwerwiegende Compliance Verstöße
  • Wirtschaftsdelikte etc.
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Ihr Hinweis kann im Hinweisgebersystem (hinweisgeberportal.at) unter Angabe Ihres Namens oder vollständig anonym gemacht werden.

Bei Erstellung eines Hinweises oder eines Verstoßes wird ein 6-stelliger PIN-Code generiert. Der PIN-Code berechtigt Sie dazu, auf Ihre eingegebene Meldung zuzugreifen und etwaige Antworten einzusehen oder weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Wichtig: Verlieren Sie Ihre Zugangsdaten, haben Sie keinen Zugriff mehr auf weitere Meldungen, es muss eine neuer Hinweis erstellt werden.

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Ihre Meldung wird verschlüsselt, Sie müssen zu keinem Zeitpunkt persönliche Angaben im Meldeprozess machen. Möchten Sie in jedem Fall anonym bleiben, geben Sie keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

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Persönlicher Geltungsbereich (§ 2 HSchG)

  • Hinweisgeber:innen, die aufgrund beruflicher Verbindung zu einem Unternehmen oder einem:einer Rechtsträger:in des öffentlichen Rechts Informationen über Rechtsverstöße erlangen
  • Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Praktikant:innen, Selbständige, Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans
  • Auftragsnehmer:innen, Lieferanten bzw. Personen, die für Auftragnehmer:innen und Lieferant:innen arbeiten
  • Dritte wie z. B. Familienmitglieder eines:einer Hinweisgeber:in, die bei der Hinweisgebung unterstützen
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  • Ein:e Hinweisgeber:in ist geschützt, wenn sie:er zum Zeitpunkt des Hinweises auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und verfügbaren Informationen „[…] hinreichende Gründe dafür annehmen konnte, dass die von ihr:ihm gegebenen Hinweise wahr sind und in den Geltungsbereich des HSchG fallen.“
  • Schutz des:der Hinweisgeber:in vor Repressalien, z. B. durch Rechtsunwirksamkeit von Maßnahmen (Kündigung, Versagung einer Beförderung, negative Leistungsbeurteilung), durch Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für persönliche Beeinträchtigung (Rufschädigung, Diskriminierung)
  • Zugang zur Verfahrenshilfe, gesetzliche Interessensvertretung, Unterstützung bei Prozesskosten in Härtefällen
  • Befreiung von Geheimhaltungsverpflichtungen
  • Beweiserleichterung: Glaubhaftmachung
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  • Notfällen oder Mängel in der Infrastruktur
  • Rückfragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen
  • allgemeinen Anregungen, Wünschen und Beschwerden

Auf www.iluagufdi.bregenz.at können Sie Ihre Anliegen, Beschwerden, Verbesserungsvorschläge und auch Lob schnell und unkompliziert an die Stadtverwaltung richten.

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Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie:

RIS - HinweisgeberInnenschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at)

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