Tempo 30 im Ortsgebiet Bregenz

In Bregenz gilt seit 26. Februar 2024 flächendeckend Tempo 30 auf allen öffentlichen Straßen im Ortsgebiet. Davon betroffen sind auch die Weidachstraße, Strabonstraße, Mehrerauerstraße, Brielgasse oder der Ortsteil Fluh.

Von der neuen Verordnung ausgenommen sind alle Landesstraßen sowie jene Bereiche, in denen es schon jetzt eine herabgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gibt. Das ist zum Beispiel in Begegnungszonen der Fall.

    Landesstraßen:

    • L202 (Schweizer Straße, Rheinstraße, Bahnhofstraße, Seestraße)
    • L190 (Vorarlberger Straße, Arlbergstraße, Römerstraße, Montfortstraße, Seestraße, Reichsstraße)
    • L2 (Langener Straße, Josef-Huter-Straße)
    • L12 (Fluher Straße)
    • L13 (Kennelbacher Straße)

    Begegnungszonen:

    • Teilabschnitt Michael-Gaismayer-Straße
    • Teilabschnitt Kaspar-Hagen-Straße über die Jahnstraße bis Kreuzung Neugasse mit Montfortstraße
    • Teilabschnitt Bergmannstraße ab Kreuzung mit Belrupstraße bis Anton-Schneider-Straße
    • Teilabschnitt Anton-Schneider-Straße von kreuzung mit Brandgasse bis Kreuzung mit Schillerstraße (HTL Kreisverkehr)
    • Teilabschnitt Kornmarkstraße von HTL Kreisverkehr bis Anfang FuZo
    • Kaspar-Moosbrugger-Platz (VIVA Parkplatz und Parkplatz bei Nepomukkapelle) und Nepomukgasse
    • Teilabschnitt Mariahilfstraße auf Länge von ca 130 m
       

    Maßnahme mit Sinn

    Nach einem umfassenden Ermittlungsverfahren wurde ein verkehrspolitischer Schritt eingeleitet, der den Fokus auf die Sicherheit im Straßenverkehr legt, insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende wie Fußgänger:innen und Radfahrende. Die Maßnahme dient auch als Lenkungsmaßnahme, um den Durchzugsverkehr im Ortsgebiet zu regulieren und die Sicherheit für alle Verkehsrteilnehmenden zu erhöhen, wodurch Wohnquartiere entlastet werden. Die flächendeckende Verkehrsberuhigung wirkt somit gegen den Mehrverkehr, der keinen Quell- oder Zielort in Bregenz hat und die Stadt dadurch mit Lärm und Feinstaub (beispielweise durch die Reifenabnutzung) belastet.

    Durch die Verringung von Lärm- und Schadstoffbelastungen sowieso der Reduktion des "Schilderwaldes" wird die Einführung von Tempo 30 im Ortsgebiet als äußerst sinnvoll erachtet. Dadurch verbessert sich die Wohnqualität, die Abgasbelastung wird gesenkt und eine Verbesserung der Luftqualität und des Klimas wird gewährleitet, was maßgeblich zum Umweltschutz beiträgt.

    Durch die Einführung von Tempo 30 werden die Wahrscheinlichkeit von Unfällen reduziert und die Lebensqualität in den betroffenen Bereichen deutlich verbessert. Dies fördert auch den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel bzw. sanfte Mobilität wie Fahrräder. Die Maßnahme fördert insgesamt eine nachhaltige Entwicklung im städtischen Bereich und macht die Stadt Bregenz zu einem lebenswerteren, sichereren und umweltfreundlicheren Ort.

    Raumplanung und Mobilitätsservice

    Belruptstraße 1
    6900 Bregenz