Landtagswahl 2024

Wahlergebnis der Landtagswahl 2024 der Landeshauptstadt Bregenz

 

Die Vorarlberger Landesregierung hat die Landtagswahl 2024 mit LGBl.Nr. 38/2024 ausgeschrieben.

Als Wahltag wird der 13. Oktober 2024 festgesetzt und
als Stichtag der 16. Juli 2024 bestimmt.

Weitere Infos folgen!

Wahlinformationen

Wahlberechtigt in Bregenz sind alle Personen die am Stichtag (16. Juli 2024, 24.00 Uhr)
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 
- mit Hauptwohnsitz in Bregenz gemeldet sind,
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- in der Bregenzer Wählerkartei als Auslandsvorarlberger:in eingetragen sind
  (ACHTUNG: nicht zu verwechseln mit Auslandsösterreicher:innen!) .

Auslandsvorarlberger:innen müssen den Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei bis spätestens 16. Juli 2024 mit den vollständigen Unterlagen eingebracht haben.
Danach ist die Aufnahme in die Wählerevidenz nur noch für künftige Landtagwahlen möglich, nicht jedoch zur Teilnahme an der Landtagswahl 2024. 
Weitere Infos zur Eintragung von Auslandsvorarlberger:innen finden Sie hier.
 

Antrag Eintragung als Auslandsvorarlberger:in       

 

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Die Wahllokale in Bregenz sind von 7.30 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Die Verbotszote umfasst das Gebäude in dem sich das Wahllokal befindet selbst und der Umkreis von 25 Metern ab der Eingangstüre dorthin.

Die Wahllokale entnehmen Sie bitte der Kundmachung.

 

Spr. Wahllokal Adresse Öffnungszeit
1 Rathaus    Rathausstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
2 Stadtbücherei Gerberstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
3 Bürgerhaus der Stadt Bregenz Belruptstraße 1 7.30 - 13.00 Uhr
4 Schule Schillerstraße 1 rechts Schillerstraße 7 7.30 - 13.00 Uhr
5 Schule Schillerstraße 2 links Schillerstraße 7 7.30 - 13.00 Uhr
6 Kindergarten Weinschlössle 2 links Gallusstraße 46 7.30 - 13.00 Uhr
7 Schulhaus Fluh Fluh 14 7.30 - 13.00 Uhr
8 Kindergarten Weinschlössle 1 rechts Gallusstraße 46 7.30 - 13.00 Uhr
9 Seniorenheim Tschermakgarten Riedergasse 28 7.30 - 13.00 Uhr
10 Sozialzentrum Weidach Landstraße 3 7.30 - 13.00 Uhr
11 Rotes Kreuz Bregenz Arlbergstraße 109 7.30 - 13.00 Uhr
12 Kindergarten Mariahilf 1 rechts Mariahilfstraße 54a 7.30 - 13.00 Uhr
13 Stadtbücherei Vorkloster Rheinstraße 53 7.30 - 13.00 Uhr
14 Bundeshandelsakademie/schule Hinterfeldgasse 19 7.30 - 13.00 Uhr
15 Polytechnische Schule 1 rechts Holzackergasse 11 7.30 - 13.00 Uhr
16 Polytechnische Schule 2 links Holzackergasse 11  7.30 - 13.00 Uhr
17 Mittelschule Rieden Michael-Gaismayr-Straße 32 7.30 - 13.00 Uhr
18 Kindergarten Blumenegg 2 (hinten) Heldendankstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
19 Kindergarten Blumenegg 1 (vorne) Heldendankstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
20 Arbeitsmarktservice 1 rechts Rheinstraße 33 7.30 - 13.00 Uhr
21 Arbeitsmarktservice 2 links Rheinstraße 33 7.30 - 13.00 Uhr
22 Kindergarten Braike 1 rechts Rummergasse 14 7.30 - 13.00 Uhr
23 Kindergarten Braike 2 links Rummergasse 14 7.30 - 13.00 Uhr
24 Freizeithaus Siedlung an der Ach Achsiedlungsstraße 93 7.30 - 13.00 Uhr
25 Kindergarten Achsiedlung 1 rechts Achsiedlungsstraße 73 7.30 - 13.00 Uhr
26 Kindergarten Achsiedlung 2 links Achsiedlungsstraße 73 7.30 - 13.00 Uhr
27 Kindergarten Mariahilf 2 links Mariahilfstraße 54a 7.30 - 13.00 Uhr
28 Schule Schendlingen 1 rechts Wuhrwaldstraße 26 7.30 - 13.00 Uhr
29 Schule Schendlingen 2 links Wuhrwaldstraße 26 7.30 - 13.00 Uhr
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Unterstützungserklärungen für mögliche Wahlvorschläge (wahlwerbende Parteien) zur Landtagswahl 2024 können ab dem Stichtag, Dienstag, 16. Juli 2024 bei der Gemeinde (Bürger:innenservice, Meldeamt, im Rathaus) bestätigt werden.
Pro wahlberechtigter Person kann nur eine wahlwerbende Partei unterstützt werden. Die Bestätigung der Unterstützungserklärung kann bei der Gemeinde abgeholt werden, bei der sie auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss nicht vor der Behörde geleistet werden.

Bitte bringen Sie die entsprechende Unterstützungserklärung mit. Bei uns liegen nur Blankoformulare auf.
Die Unterstützungserklärung wird nach der Bestätigung durch die Gemeinde der unterstützenden Person wieder ausgehändigt, damit diese an die wahlwerbende Partei weitergeleitet werden kann. Diese Parteien müssen die Wahlvorschläge spätestens am 23. August 2024, 17.00 Uhr) bei der Landeswahlbehörde eingebracht haben.
Das Sammeln von Unterstützungserklärungen durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen! 

     

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Die Wählerverzeichnisse liegen von 6. bis einschließlich 16. August 2024 im Bürger:innenservice im Rathaus, Dienststelle Meldeamt, Rathausstraße 4, 6900  zur öffentlichen Einsicht auf.

Sie können von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr Einsicht nehmen. Am Donnerstag, 8.8.2024 bieten wir die Möglichkeit bis 19.00 Uhr Einsicht zu nehmen.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jede:r Staatsbürger:in in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen um zu prüfen ob sie/er selbst aufgenommen wurde oder vermeintlich Nichtwahlberechtigte aufgenommen wurden. Zu möglichen Fehlern kann ein Berichtigungsantrag gestellt werden.

Eine Überprüfung der eigenen Eintragung kann auch mittels ID-Austria online unter https://citizen.bmi.gv.at/ erfolgen.

Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind keine Änderungen im Wählerverzeichnis mehr möglich. 

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Sollten Sie als Wahlberechtigte:r voraussichtlich am Wahltag verhindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie eine Wahlkarte (Briefwahlkarte) beantragen.
Wahlkarten können ab dem Stichtag beantragt werden. Beim Wahlservice www.meinewahlkarte.at können wahlberechtigte Personen mit der ID-Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, oder dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation eine Wahlkarte anfordern. Schriftliche Anträge (mit Antragsformular oder digital über unseren Wahlservice)  können bis Mittwoch 9. Oktober 2024 eingebracht werden. Die Wahlkarten können ab ca. 19. September 2024 ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Die Wahlkarten werden mittels eingeschriebener Postsendung zugestellt. Ausnahmen: Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde oder bei der automatischen Abo-Zustellung der Wahlkarte an die Auslandsösterreicher*innen.

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Grundsätzlich dürfen keine Duplikate ausgestellt werden. 
Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.

Am besten holen Sie sich Ihre Wahlkarte im Bürger:innenservice im Rathaus, Rathausstraße 4 persönlich, bei gleichzeitiger Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) ab 19. September bis längstens Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr ab. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich übergeben werden dürfen! Bringen Sie Ihre erhaltene amtliche Wahlinformation mit, dann läuft das Antragsprozedere schneller ab.

Neu ist der sogenannte "Vorwahltag". D.h. wenn Sie die Wahlkarte im Rathaus abholen, können Sie in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt wieder im Bürger:innenservice (Meldeamt) abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt.

Mit der erhaltenen Wahlkarte (Post) geben Sie Ihre Stimme (Briefwahl) bitte unverzüglich ab (Einwurf in den Postkasten, Abgabe bei einem Postpartner oder direkt bei der zuständigen Gemeinde selbst), damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt (spätestens am Sonntag, 13. Oktober 2024 um 13.00 Uhr)! Beachten Sie die Dauer des Postweges!

Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch in einem anderen Wahllokal Vorarlbergs abgeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale der entsprechenden Gemeinde. 

Wahlkartenantrag digital Wahlkartenantrag Formular   

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Achten Sie bei der Flut an Wahlwerbung und leeren Wahlkarten-Anforderungskarten insbesondere auf die "amtliche Wahlinformation".  Die amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) wird allen wahlberechtigten Personen personalisiert mit Ihrem Namen ab 3 Wochen vor dem Wahltag durch die Österreichische Post AG zugestellt.

Die amtliche Wahlinformation beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Weiters ist eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mit Rücksendekuvert inkludiert.

Bitte nehmen Sie den Abschnitt "Wahlausweis", den Stimmzettel und unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, o.ä) in das angeführte Wahllokal mit. 

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keine "amtliche Wahlinformation" per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgeben. Nehmen Sie dann einfach nur Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis o.ä.) mit ins Wahllokal.

Die Wahllokale sind in Bregenz von 7.30 bis 13.00 Uhr geöffnet (siehe Kundmachung).

Bitte den Stimmzettel in das Wahllokal mitbringen!
Sollten Sie Ihren Stimmzettel nicht mehr zur Hand haben, liegt im Wahllokal noch eine kleine Menge an zusätzlichen Stimmzetteln auf.

          

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Kundmachungen zur Landtagswahl 2024

Kundmachung Ausschreibung der Landtagswahl 2024 Kundmachung der Auflegung des Wählerverzeichnisses Kundmachung Wahllokale, Verbotsbereich, Wahlzeit Kundmachung Wahlbehörden   

 

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz