Nationalratswahl 2024

Ergebnis der Landeshauptstadt Bregenz
Wahlberechtigte 18.262
ausgestellte Briefwahlkarten 3.848
abgegebene Stimmen gesamt 1.152
davon ungültig 64
gültige Stimmen 11.488
davon entfallen auf:
ÖVP 2.939 25,58 %
SPÖ 2.287 19,91 %
FPÖ 2.704 23,54 %
GRÜNE 1.471 12,8 %
NEOS 1.296 11,28 %
BIER 206 1,79 %
M F G 43 0,37 %
KPÖ 231 2,01 %
LMP 69 0,6 %
GAZA 195 1,7 %
KEINE 47 0,41 %

 

 

Wahlinformationen

Wahlberechtigt in Bregenz sind alle Personen die am Stichtag (9. Juli 2024, 24.00 Uhr)
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, 
- mit Hauptwohnsitz in Bregenz gemeldet sind,
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
- in der Wählerevidenz als Auslandsösterreicher:innen eingetragen sind.

Auslandsösterreicher:innen müssen den Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz spätestens  am 8. August 2024 mit den vollständigen Unterlagen eingebracht haben.
Danach ist die Aufnahme in die Wählerevidenz nur noch für künftige Bundeswahlen möglich, nicht jedoch zur Teilnahme an der Nationalratswahl 2024. 

Antrag Eintragung Wählerevidenz     

 

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Die Wahllokale in Bregenz sind von 7.30 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Die Verbotszote umfasst das Gebäude in dem sich das Wahllokal befindet selbst und der Umkreis von 25 Metern ab der Eingangstüre dorthin.

Die Wahllokale entnehmen Sie bitte der Kundmachung.
 

Spr. Wahllokal Adresse Öffnungszeit
1 Rathaus    Rathausstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
2 Stadtbücherei Gerberstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
3 Bürgerhaus der Stadt Bregenz Belruptstraße 1 7.30 - 13.00 Uhr
4 Schule Schillerstraße 1 rechts Schillerstraße 7 7.30 - 13.00 Uhr
5 Schule Schillerstraße 2 links Schillerstraße 7 7.30 - 13.00 Uhr
6 Kindergarten Weinschlössle 2 links Gallusstraße 46 7.30 - 13.00 Uhr
7 Schulhaus Fluh Fluh 14 7.30 - 13.00 Uhr
8 Kindergarten Weinschlössle 1 rechts Gallusstraße 46 7.30 - 13.00 Uhr
9 Seniorenheim Tschermakgarten Riedergasse 28 7.30 - 13.00 Uhr
10 Sozialzentrum Weidach Landstraße 3 7.30 - 13.00 Uhr
11 Rotes Kreuz Bregenz Arlbergstraße 109 7.30 - 13.00 Uhr
12 Kindergarten Mariahilf 1 rechts Mariahilfstraße 54a 7.30 - 13.00 Uhr
13 Stadtbücherei Vorkloster Rheinstraße 53 7.30 - 13.00 Uhr
14 Bundeshandelsakademie/schule Hinterfeldgasse 19 7.30 - 13.00 Uhr
15 Polytechnische Schule 1 rechts Holzackergasse 11 7.30 - 13.00 Uhr
16 Polytechnische Schule 2 links Holzackergasse 11  7.30 - 13.00 Uhr
17 Mittelschule Rieden Michael-Gaismayr-Straße 32 7.30 - 13.00 Uhr
18 Kindergarten Blumenegg 2 (hinten) Heldendankstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
19 Kindergarten Blumenegg 1 (vorne) Heldendankstraße 4 7.30 - 13.00 Uhr
20 Arbeitsmarktservice 1 rechts Rheinstraße 33 7.30 - 13.00 Uhr
21 Arbeitsmarktservice 2 links Rheinstraße 33 7.30 - 13.00 Uhr
22 Kindergarten Braike 1 rechts Rummergasse 14 7.30 - 13.00 Uhr
23 Kindergarten Braike 2 links Rummergasse 14 7.30 - 13.00 Uhr
24 Freizeithaus Siedlung an der Ach Achsiedlungsstraße 93 7.30 - 13.00 Uhr
25 Kindergarten Achsiedlung 1 rechts Achsiedlungsstraße 73 7.30 - 13.00 Uhr
26 Kindergarten Achsiedlung 2 links Achsiedlungsstraße 73 7.30 - 13.00 Uhr
27 Kindergarten Mariahilf 2 links Mariahilfstraße 54a 7.30 - 13.00 Uhr
28 Schule Schendlingen 1 rechts Wuhrwaldstraße 26 7.30 - 13.00 Uhr
29 Schule Schendlingen 2 links Wuhrwaldstraße 26 7.30 - 13.00 Uhr

 

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Unterstützungserklärungen für mögliche Wahlvorschläge (wahlwerbende Parteien) zur Nationalratswahl 2024 können ab dem Stichtag, 9. Juli 2024 bei der Gemeinde (im Bürger:innenservice, Meldeamt, im Rathaus) bestätigt werden.
Pro wahlberechtigter Person kann nur eine wahlwerbende Partei unterstützt werden (daher wird eine Kopie Ihrer Unterstützungserklärung angefertigt).
Die Bestätigung der Unterstützungserklärung kann nur persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden, bei der sie auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss vor der Behörde geleistet werden, bitte nicht vorher unterschreiben.
Bringen Sie unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Bitte bringen Sie die entsprechende Unterstützungserklärung mit (mit der korrekten Bezeichnung der zu unterstützenden Gruppierung). Bei uns liegen nur Blankoformulare auf.
Die Unterstützungserklärung wird nach der Bestätigung durch die Gemeinde der unterstützenden Person wieder ausgehändigt, damit diese an die wahlwerbende Partei weitergeleitet werden kann. Diese Parteien müssen die Wahlvorschläge (inkl. der Unterstützungserklärungen)  spätestens am 2. August 2024, 17.00 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde eingebracht haben.
Das Sammeln von Unterstützungserklärungen durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen! 

      

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Die Hauskundmachungen werden in den Häusern angeschlagen. Auf den Hauskundmachungen finden sie nun nur noch einen QR-Code mit dem sie online prüfen können, ob sie im Wählerverzeichnis eingegetragen sind. 
Diese Prüfung ist nur mittels der ID-Austria und innerhalb des Einsichtszeitraumes möglich.
Der angeführte QR-Code führt Sie zu folgendem Link: www.bmi.gv.at/selbstauskunft.
Das Anführung von Namen oder der Anzahl der Wahlberechtigten pro Wohnung ist nicht mehr zulässig.

Sollten Sie keine ID-Austria verwenden, können sie während der Einsichtsfrist der Wählerverzeischnisse im Rathaus die Wahlberechtigung prüfen bzw. Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. 

Das Wählerverzeichnis liegt von Freitag, 2. August 2024 bis einschließlich Donnerstag, 8. August 2024, zur öffentlichen Einsicht in der Dienststelle Meldeamt, im Bürger:innenservice im Rathaus, Rathausstraße 4, 6900 Bregenz auf.
In diesem Zeitraum kann jede:r österreichische Staatsbürger:in oder jede:r Unionsbürger:in Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag stellen. Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Das Wählerverzeichnis liegen in oben genannter Frist
am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 - 16.30 Uhr, und
am Donnerstag von 8 - 19 Uhr auf.

Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind keine Änderungen im Wählerverzeichnis mehr möglich. 
 

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Sollten Sie als Wahlberechtigte:r voraussichtlich am Wahltag verhindert sein Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie eine Wahlkarte (Briefwahlkarte) beantragen.
Wahlkarten können ab dem Stichtag beantragt werden. Beim Wahlservice www.meinewahlkarte.at können wahlberechtigte Personen mit der ID-Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, oder dem Antragscode aus der amtlichen Wahlinformation eine Wahlkarte anfordern. Schriftliche Anträge (mit Antragsformular oder digital über unseren Wahlservice)  können bis Mittwoch 25. September 2024 eingebracht werden. Die Wahlkarten können ab Anfang September 2024 ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Die Wahlkarten werden mittels eingeschriebener Postsendung zugestellt. Ausnahmen: Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde oder bei der automatischen Abo-Zustellung der Wahlkarte an die Auslandsösterreicher*innen.

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten kann kein Ersatz (Kopien/Gleichstücke) ausgestellt werden. Bei verlorener bzw. abhanden gekommener Wahlkarte verlieren Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe. Grundsätzlich dürfen keine Duplikate ausgestellt werden. 
Für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte die bereits zugeklebt wurde und/oder die eidesstattliche Erklärung schon unterschrieben wurde, darf ebenfalls kein Duplikat ausgestellt werden.

Am besten holen Bregenzer Bürger:innen ihre Wahlkarte im Bürger:innenservice im Rathaus, Rathausstraße 4 persönlich, bei gleichzeitiger Vorlage Ihres amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, o. ä.) bis längstens Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr ab. Bitte beachten Sie, dass Wahlkarten nur persönlich übergeben werden dürfen! Bringen Sie Ihre erhaltene amtliche Wahlinformation mit, dann läuft das Antragsprozedere schneller ab.

Neu ist der sogenannte "Vorwahltag". Bregenzer Bürger:innen, die ihre Wahlkarte im Rathaus abholen, können gleich in einer bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben und dann direkt wieder im Bürger:innenservice (Meldeamt) abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt.
Wichtig: Nur wenn Sie die Wahlkarte direkt nach der Stimmabgabe wieder abgeben, wird die Wahlkarate auch in der Gemeinde registriert. Alle anderen Wahlkarten müssen zur Bezirkswahlbehörde (BH Bregenz) übermittelt werden.

Mit der erhaltenen Wahlkarte (Post) geben Sie Ihre Stimme (Briefwahl) bitte unverzüglich ab (Einwurf in den Postkasten, Abgabe bei einem Postpartner oder direkt bei der Bezirkswahlbehörde selbst), damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt (spätestens am Sonntag, 29. September 2024 um 13.00 Uhr)! Beachten Sie die Dauer des Postweges!

Mit einer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme auch in einer anderen Gemeinde Österreichs abgeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Wahllokale der entsprechenden Gemeinde. 

Wahlkartenantrag digital  Wahlkartenantrag Formular

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Achten Sie bei der Flut an Wahlwerbung und leeren Wahlkarten-Anforderungskarten insbesondere auf die "amtliche Wahlinformation".  Die amtliche Wahlinformation (Wahlausweis) wird allen wahlberechtigten Personen personalisiert mit Ihrem Namen ab 3 Wochen vor dem Wahltag durch die Österreichische Post AG zugestellt.

Die amtliche Wahlinformation beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Weiters ist eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mit Rücksendekuvert inkludiert.

Bitte nehmen Sie den Abschnitt "Wahlausweis" und unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, o.ä) in das angeführte Wahllokal mit. 

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keine "amtliche Wahlinformation" per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgeben. Nehmen Sie dann einfach nur Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis o.ä.) mit ins Wahllokal.

Die Wahllokale sind in Bregenz von 7.30 bis 13.00 Uhr geöffnet (siehe Kundmachung).

Den Stimmzettel erhalten Sie im Wahllokal!

          

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Kundmachungen zur Nationalratswahl 2024

Kundmachung Ausschreibung der Nationalratswahl 2024 Kundmachung Auflegung Wählerverzeichnis und Berichtigungsverfahren NRW 2024  Kundmachung Wahlbehörden zur Nationalratswahl 2024 Kundmachung Wahllokale, Verbotsbereich, Wahlzeit                

 

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz