Auf dem Foto ist eine Hand mit einem Kuvert und einer Wahlurne zu sehen.
Wahlen © Stadt Bregenz

Stichwahl am 27. September

Da bei der Bürgermeisterdirektwahl am 13. September in der Landeshauptstadt Bregenz niemand mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat, findet am 27. September zwischen den beiden Wahlwerbern Bürgermeister DI Markus Linhart und Stadtrat Michael Ritsch MBA eine Stichwahl statt.

Dazu wird allen Wahlberechtigten ab 17. September erneut eine „Amtliche Wahlinformation“ („Wahlausweis“) zugesandt. Sie enthält dieses Mal allerdings weder einen Stimmzettel (wird nur im Wahllokal verteilt) noch einen Wahlkartenantrag (zu kurzer Postweg).

Wählen mit Wahlkarte
Wer also seine Stimme per Briefwahl abgeben will, muss erneut eine Wahlkarte beantragen. Die „Amtliche Wahlinformation“ selbst ist keine Wahlkarte. Entweder man macht das elektronisch bis spätestens Mittwoch, 23. September, 24 Uhr, unter www.wahlkartenantrag.at (mit Hilfe des Codes in der zugesandten „Amtlichen Wahlinformation“, der Reisepassnummer oder der digitalen Signatur) oder persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ab Mittwoch, 16. September, bis spätestens Freitag, 25. September, 12 Uhr, im Meldeamt der Stadt, Bürgerhaus, Belruptstraße 1.

Aufgrund der kurzen Frist bis zur Stichwahl empfiehlt es sich, die Wahlkarten so rasch wie möglich zu beantragen, am besten gleich persönlich im Meldeamt, und sie dann im Rathaus oder im Bürgerhaus direkt wieder abzugeben. Die Abgabe muss bis spätestens 27. September um 13 Uhr geschehen, damit die Stimmabgabe bei der Wahl berücksichtigt wird.

Für die Beantragung von Wahlkarten hat das Meldeamt seine Öffnungszeiten ausgedehnt, und zwar am Freitag, 18. September, durchgehend von 8 bis 21 Uhr, am Samstag, 19. September, von 8 bis 12 Uhr sowie in der Woche vor der Stichwahl von Montag bis Donnerstag durchgehend von 7 bis 19 Uhr und am Freitag von 7 bis 12 Uhr.  

Sollte ein/e Wahlkartenwähler/-in am Wahlsonntag doch persönlich im Wahllokal wählen wollen, ist dies möglich, wenn die unbenutzte, offene Wahlkarte und ein amtlicher Lichtbildausweis ins Wahllokal mitgebracht werden. Wenn die Wahlkarte weder unterschrieben noch zugeklebt ist, kann damit am Tag der Stichwahl in jedem Bregenzer Wahllokal gewählt werden.

Wählen im Wahllokal
Wer am 27. September auf herkömmliche Weise im zuständigen Wahllokal wählt, wird gebeten, die zugesandte „Amtliche Wahlinformation“, einen amtlichen Lichtbildausweis und einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Die Wahllokale sind von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet.

Angesichts des notwendigen Schutzes gegen SARS-CoV-2 wird auf das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen.

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