Sitzungsprotokolle
Bregenzer Stadtvertretung

Gemäß § 47 Abs 6 GG werden die genehmigten Protokolle öffentlicher Sitzungen der Bregenzer Stadtvertretung an dieser Stelle mindestens für die Dauer von drei Monaten veröffentlicht. 

Gemäß § 46 GG kann der Bürgermeister bei Festsetzung der Tagesordnung Gegenstände ausnahmsweise in eine nichtöffentliche Sitzung verweisen, wenn die Geheimhaltung der Beratung oder Beschlussfassung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist oder eine freie Beratung oder Beschlussfassung sonst nicht gewährleistet erscheint. 
Dies wird im Protokoll entsprechend vermerkt.
 

Stadtamtsdirektion

Rathausstraße 4
6900 Bregenz