Wohnen in der Landes­hauptstadt Bregenz

Leistbarer Wohnraum ist heute so gefragt wie nie zuvor. Die gesellschaftlichen Strukturen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt, und die geänderten Bedürfnisse stellen neue Anforderungen an die Wohnungsvergabe. Die Landeshauptstadt Bregenz betrachtet die Erhaltung bestehender Wohnungen sowie die Schaffung nachhaltiger und leistbarer Wohn- und Lebensräume als eine ihrer Kernaufgaben im Dienste ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Wohnen in Bregenz ist ...
... vielfältig: Entsprechend der Nachfrage und den Bedürfnissen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen umfasst das städtische Angebot über 4.000 gemeinnützige Mietwohnungen.
... zeitgemäß: Im städtischen Wohnbau wird sowohl familien- und kinderfreundlicher Wohnraum geschaffen als auch auf senioren- und behindertengerechten Ausbau hoher Wert gelegt.
... sozial: Die Wohnungsvergabe unterstützt das nachbarschaftliche Zusammenleben und das Miteinander innerhalb der Hausgemeinschaften.

Bewerbung um eine gemeinnützige Wohnung

Grundlage für die Vergabe der gemeinnützigen Wohnungen bilden die Wohnungsvergaberichtlinien des Landes Vorarlberg.

Bei der Abgabe des Antrags im Wohnungservice (Rathaus, Bürger:innenservice) wird in einem Gespräch der Wohnungsbedarf abgeklärt. Wohnungswerber:innen können in diesem Gespräch auch ihre Begründung erläutern. Seitens des Wohnungsservice werden die Punktebewertung und der Bewerbungsprozess erklärt. Die Bewerbung läuft ab diesem Zeitpunkt nun ein Jahr. Nach Ablauf des Jahres muss der Antrag vom:von Wohnungswerber:in verlängert werden. Ansonsten werden Sie nicht mehr als wohnungssuchend geführt. Änderungen bei den von Ihnen angegebenen Daten, wie z. B. Wohnadresse, Familienstand, Anzahl der Personen, Einkommen etc., sind dem Wohnungsservice unverzüglich vorzulegen. Weitere Vorsprachen sind vor Ablauf der Jahresfrist nicht nötig.

Ihr Antrag wird nach Ihren Wohnerfordernissen geführt und die Vergabe erfolgt je nach Kategorie und Punktereihung. 

Wohnen in Bregenz von A bis Z

Sie wollen in Bregenz Ihren neuen Wohnsitz begründen, sind bereits zu uns gezogen oder haben innerhalb der Stadt Ihre Adresse geändert? Wie auch immer: Es gibt viel zu tun. Ob An-, Ab- oder Ummeldung, Wohnungsvergabe oder Mietrecht, Wohnbauförderung oder Wohnbeihilfe – auf diesen Seiten erhalten Sie einen Überblick darüber, was zu beachten ist.

Bei jeder Wohnsitzänderung muss man sich innerhalb von drei Tagen bei den jeweiligen Meldebehörden an- bzw. abmelden. Sie können einen Haupt- oder einen Nebenwohnsitz begründen. Den Hauptwohnsitz hat man an jenem Ort in Österreich, der gleichzeitig der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Kriterien dafür sind zum Beispiel die Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, der gemeinsame Wohnsitz mit nahen (insbesondere mit minderjährigen) Angehörigen sowie die Aufenthaltsdauer. Alle sonstigen Wohnsitze gelten als Nebenwohnsitze. Melden muss man übrigens auch Änderungen des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit etc. Dafür hat man einen Monat Zeit.

Services im Bereich Wohnen

Hier finden Sie unsere Informationen und Services im Bereich Wohnen

AbmeldungAnmeldung Betreutes Wohnen MeldebestätigungWohnbauförderungWohnbeihilfe/ WohnzuschussWohnungsbewerbung

Weitere Beiträge anzeigen