Amtliche Wahlinformationen

Am 29. September (Nationalrat) und am 13. Oktober (Landtag) wird gewählt. Die "Amtlichen Wahlinformationen" der Stadt erleichtern das Prozedere der Abwicklung, sowohl für Wählende als auch für die Stadt.

Bürger bei den bevorstehenden Urnengängen optimal unterstützen. Deshalb wird allen Wahlberechtigten dieser Tage eine "Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2019" und ab 30. September dann eine "Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2019" zugestellt. Jede dieser Unterlagen ist mit dem betreffenden Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst. 

Zur Wahl im Wahllokal ist der personalisierte Abschnitt mitzubringen. Er erleichtert die Wahlabwicklung, weil dadurch die  Eintragung im Wählerverzeichnis schneller gefunden wird. Auch einen amtlichen Lichtbildausweis sollte man beim Besuch des Wahllokals nicht vergessen, weil nur mit diesem die Identität einer Person nachgewiesen und diese zur Stimmabgabe zugelassen werden kann.

Sollte eine "Amtliche Wahlinformation" in der Flut an Postsendungen untergegangen sein, kann man die Stimme auch nur mit dem amtlichen Lichtbildausweis im zuständigen Wahllokal abgeben. Die Ausstellung einer neuen "Amtlichen Wahlinformation" ist leider nicht möglich.

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann, beantragt am besten eine Wahlkarte für die sogenannte „Briefwahl“. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Entweder man beantragt die Wahlkarte persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beigefügten personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der Wählerverständigungskarte in der "Amtlichen Wahlinformation", mit einer digitalen Signatur oder einer Reisepassnummer kann man rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at eine Wahlkarte anfordern. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Wahlkarten sollte man übrigens so früh wie möglich beantragen. Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September (Nationalratswahl) bzw. der 9. Oktober (Landtagswahl). Je nach Antragsart und Wahl erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung oder als normale Briefsendung, und zwar immer an die zuvor angegebene Zustelladresse.

Wahlkarten für die Nationalratswahl müssen spätestens am 29. September, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (BH Bregenz) einlangen, jene für die Landtagswahl bis spätestens 13. Oktober, 13 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde (Rathaus Bregenz). 
 

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