Diese Abbildung zeigt die Wartung einer Hauskanalisation.
Wartung einer Hauskanalisation © Shutterstock

Betrieb und Wartung von Sickeranlagen und Hauskanalisation

Aufgrund mehrerer Beschwerden und Probleme in letzter Zeit appelliert die Stadt Bregenz an die Eigenverantwortung von Hausbesitzer:innen und bittet darum, die eigenen Sickeranlagen sowie die Hauskanalisation regelmäßig zu kontrollieren und zu warten.

Alle Anlagen zur Versickerung und Ableitung von Niederschlagswässern bedürfen einer regelmäßigen Wartung. Eine optische Kontrolle sollte zumindest halbjährlich sowie nach außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen erfolgen. Die jeweils erforderlichen Wartungsintervalle richten sich besonders nach Häufigkeit und Intensität der Niederschläge und dem Feststoffeintrag. In Verbindung mit einer Vorreinigung können sich die Wartungsintervalle ändern. Eventuell vorhandene Vorreinigungsanlagen oder Absperrvorrichtungen sind gleichfalls regelmäßig zu warten.

Sickermulden, Flächenversickerung:
Grünflächen sind in ausreichenden Abständen zu mähen und von Unrat zu befreien. Rasengrünschnitt und Laub sind umgehend zu entfernen. Lässt die Versickerungswirkung nach, ist der Austausch der Filterschicht erforderlich.

Sickerschächte und Regenwasserschächte:
Sickerschächte sind bei Nachlassen der Sickerwirkung, jedoch in Abständen von maximal fünf Jahren, zu entschlammen. Dabei ist auch die unter der Schlammschicht befindliche Filterschicht in der Dicke von mindestens 10 cm zu entfernen und gegen eine neue Filterschicht auszutauschen. Regenwasserschächte müssen ebenfalls ständig gereinigt werden.

Unterirdische Sickerleitungen, Rigolversickerung:
Rigolleitungen können durch Spülung oder Entfernen des Spülgutes gereinigt werden.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Gernot Schertler, Dienststelle Tiefbau, unter der Tel. Nr. 05574 410 1331 gerne zur Verfügung.

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