Auf dem Foto ist eine Hand mit einem Kuvert und einer Wahlurne zu sehen.
Wahlen © Stadt Bregenz

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Hier finden Sie alle Informationen rund um die Wahl.

Wahlrecht für (nicht-österreichische) Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich: 

Als nicht-österreichische:r Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich können Sie sich entscheiden ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, oder die Mitglieder des Europäischen Parlaments Ihres Heimatsstaates wählen möchten.

  • Falls Sie die Mitglieder Ihres Heimatstaates wählen möchten, erfolgt die Eintragung in Ihrem Heimatstaat.
  • Falls Sie die österreichischen Mitglieder wählen möchten benötigen Sie eine Eintragung mittels Antrag bis spätestens 26. März 2024 in Ihrer österreichischen Hauptwohnsitzgemeinde.
  • Eine Doppeleintragung ist strafbar (Österreich und Herkunftsland).

Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Unionsbürger:in bei der Europawahl wählen? 
Bei der kommenden Europawahl können Sie von Ihrem Wahlrecht unter folgenden Voraussetzungen Gebrauch machen: 

  • Sie müssen spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben; 
  • Sie dürfen in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben; 
  • Sie müssen am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung? 
Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Europawahlen die österreichischen Mitglieder des europäischen Parlaments wählen wollen und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. Die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars für die Eintragung von Unionsbürger:innen in die Europa-Wählerevidenz. 

Wie lange werden Sie nach Aufnahme in der Europa-Wählerevidenz geführt? 
Jene Gemeinde, die Sie in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen hat, führt Sie in dieser für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich. Sie können dann bei jeder Europawahl in Österreich von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Eintragung verfällt, falls Sie eine Abmeldung ohne gleichzeitige Neuanmeldung im Melderegister vorgenommen haben.

Alle weiteren Informationen zur Europawahl finden Sie hier. 

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