Gastgartenverordnung geändert

Am 20. März 2018 hat der Stadtrat die Verordnung über die Betriebszeiten von Gastgärten in Bregenz in zweifacher Weise modifiziert. Und zwar wurde hinsichtlich der Öffnung von Gastgärten sowohl die jahreszeitliche als auch die räumliche Befristung verändert. 

Das heißt: Wirtinnen und Wirte dürfen ihre Gastgärten vom 1. März bis 31. Oktober (bisher von Mitte Mai bis Mitte September) offen halten. Außerdem gilt die Verordnung zwei Jahre lang für das gesamte Stadtgebiet und nicht nur für die Innenstadt.

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