Kinderbetreuung - Information für Eltern
Ab 17. November bis einschließlich 4. Dezember ist die Kindergartenbesuchspflicht aufgehoben. Die Einrichtungen selbst sind aber nicht geschlossen.
Das heißt: Betreuen Sie Ihre Kinder, wenn es irgendwie geht, zuhause. Dafür werden natürlich auch keine Tarife verrechnet. Für jene, denen das nicht möglich ist, bleiben die Betreuungseinrichtungen wie Kleinkindbetreuungen oder Kindergärten zugänglich.
In diesem Fall können Sie sich direkt an die Leitung der entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung wenden. Die Kontakte finden Sie hier.
Ab 7. Dezember startet dann wieder der Normalbetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen.