Reduzierter Parteienverkehr

Ab Montag, 18. Mai, soll es im Rathaus und im Bürgerhaus zu den üblichen Öffnungszeiten einen reduzierten Parteienverkehr für die Bürger/-innen geben

Wie im „Blättle“ der Vorwoche angekündigt, will die Stadt in ihren Verwaltungsgebäuden schon bald neben digitalen und telefonischen Kontakten schrittweise auch wieder persönliche Besuche möglich machen. Das heißt: Ab Montag, 18. Mai, soll es im Rathaus und im Bürgerhaus zu den üblichen Öffnungszeiten einen reduzierten Parteienverkehr für die Bürger/-innen geben. Die Öffnung ist aber – der nach wie vor angespannten Situation rund um Covid-19 geschuldet – mit diversen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen verbunden.

So wird bei beiden Gebäuden nur jeweils ein Eingang geöffnet sein. Beim Rathaus ist dies der meistfrequentierte Eingang in der Rathausstraße 4. Ins Bürgerhaus kommt man über den Zugang zum Bürgerservice in der Belruptstraße. Für alle Besucher/-innen ist während ihres Aufenthaltes in einem der Gebäude das Tragen eines entsprechenden Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dieser muss selbst mitgebracht werden. Für die Desinfektion der Hände ist vorgesorgt. 

In jedem Fall empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin bei der zuständigen Dienststelle zu vereinbaren. Terminvereinbarungen sind bereits jetzt möglich. Mit Einlasskontrollen muss gerechnet werden. Beim Bürgerhaus, wo erfahrungsgemäß der meiste Parteienverkehr stattfindet, ist geplant, die Besucheranzahl vorerst über ein Ticketsystem zu regulieren. Es kann deshalb zu Wartezeiten kommen. Auch am Schalter im Bürgerservice darf nur eine reduzierte Anzahl von Personen stehen. 

Keine Tickets, aber auch Einlasskontrollen und gleichzeitig maximal zwei Besucher/-innen mit Mund-Nasen-Schutz und desinfizierten Händen sind bei der Stadtpolizei und der Verwaltungspolizei im Sicherheitshaus in der Bahnhofstraße vorgesehen. 

Für alle Anliegen und Fragen, für die nicht  unbedingt eine persönliche Vorsprache nötig ist, bietet die Stadt weiterhin ihre digitalen Services und Telefon-Hotlines an, um Bürgeranliegen zu erledigen. 

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