Abgabe für Wettterminals und Glücksspielgeräte

Die Landeshauptstadt Bregenz hebt nach den Bestimmungen des Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabegesetzes im übertragenen Wirkungsbereich die Abgabe für die in der Landeshauptstadt Bregenz aufgestellten oder betriebenen Wettterminals und Glücksspielgeräte ein.

Kosten

Die Abgabe beträgt für jeden Monat, in dem das betreffende Gerät aufgestellt bzw. betrieben wird, 700 Euro pro Wettterminal bzw. 1000 Euro pro Glückspielgerät.

Abgabepflichtige Personen

Abgabepflichtig ist die Person, die für den Wettterminal eine Bewilligung nach dem Wettengesetz hat oder haben müsste. Im Falle von Glückspielgeräten ist es die Person, die eine Konzession nach dem Glückspielgesetz haben müsste bzw. im Falle von Glückspielautomaten die Person, in deren Namen oder auf deren Rechnung das Glückspielgerät aufgestellt oder betrieben wird.

Fristen

Die Abgabe ist für jeden Kalendermonat bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Wettterminal- und Glücksspielgeräteabgabegesetz, LGBl. Nr. 54/2020 in der geltenden Fassung.
 

Zu allen Dienstleistungen

Abgaben

Anton-Schneider-Straße 4a
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung