Bauantrag

Wann muss ein Bauantrag eingereicht werden?

Zur Erlangung einer Baubewilligung für die Ausführung der im Baugesetz erschöpfend aufgezählten Bauvorhaben ist bei der Baubehörde ein formfreier Bauantrag einzubringen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden
  • Änderung des Verwendungszwecks (z. B. Büro in Wohnung)
  • Aufstellen und wesentliche Änderung von ortsfesten Maschinen und technischen Einrichtungen (z. B. Lift)
  • Errichtung oder wesentliche Änderung von bestimmten Bauwerken
  • bestimmte Werbeanlagen in bebauten Bereichen (z. B. über 1 m²)

Folgende Unterlagen sind dem Bauantrag beizulegen:

  • Baubeschreibung (3fach)
  • Einreichpläne (3fach)
  • Nachweis des Eigentums oder Baurechts am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des:der Eigentümer:in
  • Energieausweis (3fach)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen eingefordert werden. Alle Unterlagen sind von dem:der Bauherr:in und Planer:in (z. B. Architekt:in, Baumeister:in etc.) zu unterzeichnen und in Papierform sowie digital dem Amt der Landeshauptstadt zu übermitteln.

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